Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender Bestandteil ihrer Arbeit. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat dazu wesentliche Änderungen hervorgebracht. In der aktualisierten 5. Auflage der Arbeitshilfe sind die neuen gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt.
Die Themen Kinderschutz und Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bewegt den Paritätischen schon lange und immer wieder. Es muss selbstverständlich werden, dass Angebote für Kind ...
Träger, die seit Jahren bundesgeförderte Sprachkurse anbieten, setzen sich stetig für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Im Rahmen eines Vernetzungstreffens haben sie sich zu Chancen und Herausforderungen in Zeiten von Pandemie, politischen Krisen und neuer Bundesregierung ausgetauscht und konkrete Forderungen gestellt.
Das Vernetzungstreffen, zu dem der Paritätische Gesamtverband Integrationskursträger einmal im Jahr einlädt, fand am 27. April 2022 im Zeichen aktuell spannender Entwicklungen statt. Fast zeitgleich g ...
Der Paritätische Gesamtverband hat eine bundesweite Umfrage zu Praxiserfahrungen mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG durchgeführt. Die nun vorliegende Auswertung ist zeitlich weit vor dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden. Vor dem aktuellen Hintergrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie der Frage nach einer bundesweiten Verteilung und Einführung von Wohnsitzauflagen, hofft der Verband dennoch, hilfreiche Anregungen mit den Ergebnissen geben zu können.
Mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG wurde im Jahr 2016 eine bundesgesetzliche Verpflichtung eingeführt, die den Wohnort von Geflüchteten auch nach der Anerkennung ihres Asylantrags für bis zu ...
Machen Sie ab sofort geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch digital auf das Beratungsangebot der MBE aufmerksam und nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Kurzvideos auf Ukrainisch und auf Russisch.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwandere (MBE) unterstützt Neuzugewanderte bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Über die kostenfreie Beratungs-App mbeon kann das Beratu ...
Der Krieg in der Ukraine führt zu einer der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas seit dem 2. Weltkrieg. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche und alte Menschen erreichen auch Deutschland. In Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche können verschiedene Konstellationen registriert werden, die unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung auslösen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat angekündigt, hier eine koordinierende Funktion zu übernehmen. Dies begrüßt der Paritätische Gesamtverband. Darüber hinaus braucht es die klärende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der Unterbringung und Betreuung sowie der entsprechenden Finanzierung. Unbestritten ist, dass die Kinder- und Jugendhilfe in der Erstzuständigkeit ist, wenn Kinder und Jugendliche nicht eindeutig durch ihre Personensorgeberechtigten begleitet in Deutschland ankommen. Mit diesem Anliegen der Klarstellung hat sich der Paritätische Gesamtverband an das BMFSFJ und die Bundesländer gewandt.
Richtig ist, dass Kinder und Jugendliche, die mit einer personensorgeberechtigten Person den Weg nach Deutschland finden, entsprechend den asylrechtlichen Vorgaben unterzubringen und zu versorgen sind ...
Aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen derzeit viele Menschen nach Deutschland, die teilweise betreuungs- oder pflegebedürftig sind. Nicht selten kommen diese Menschen in (größeren) Gruppen und in Begleitung ihrer vertrauten ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte hier an. Um sie adäquat unterzubringen, werden derzeit verstärkt (auch) paritätische Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Pflegeeinrichtungen angesprochen. Sollten sich diese bereitfinden, behinderte oder pflegebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen aufzunehmen und, um dafür zum Beispiel die personellen Kapazitäten aufzubauen und/oder die Sprachbarriere zu überwinden, die (mitgeflohenen) ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte einsetzen wollen, ergibt sich regelmäßig ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Bekanntlich mussten Personen, die in Einrichtungen nach § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) tätig sind, bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis (oder ein ärztliches Zeugnis) im ...
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat ein Gutachten zum Umgang mit der Masernimpfpflicht bei geflüchteten ukrainischen Kindern, die in Deutschland eine Kindertageseinrichtung besuchen möchten und keinen schriftlichen Impfnachweis erbringen können, verfasst.
Unter Verweis auf das Robert-Koch-Institut teilt das DIJuF mit, dass glaubhafte mündliche Angaben zu bereits erfolgten Impfungen berücksichtigt werden können. Nach Auffassung des DIJuF ist die Glaubha ...
Ankommende Gruppen von ukrainischen Heimkindern werden über eine Koordinierungsstelle in der Verantwortung des BMFSFJ registriert und in die Bundesländer umverteilt. SOS Kinderdorf stellt dafür eine Hotline zur Verfügung. Kapazitätsmeldungen für Unterbringungen werden an die örtlichen Jugendämter bzw. Landesverteilstellen gemeldet.
Über 100.000 Kinder und Jugendliche leben in der Ukraine in Heimen. Der Krieg bedroht auch sie massiv und es bedarf im Zweifel der Unterbringung und Betreuung in sicheren Ländern, also auch in Deutsch ...
Die Belastung Ärmerer durch steigende Lebenshaltungskosten, Geflüchtete in der Ukraine sowie der sog. "Pflegebonus" waren die Themen, mit denen der Paritätische in der vergangenen Woche in den Medien war.
Welt.de: „Hartz-IV-Regelsätze und Altersgrundsicherung sofort dauerhaft anheben“ (Video) Evangelisch: Zustimmung für Bund-Länder-Beschlüsse Evangelisch: Ukraine-Krieg: Verband fordert Ende des Asylbew ...
Bund und Länder haben sich am 07. April 2022 auf wesentliche Punkte im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Positiv ist dabei die Einigung darauf, dass im Wege einer Gesetzesänderung sichergestellt werden soll, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni leistungsberechtigt nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sein werden. Bei der anstehenden Gesetzesänderung ist aber zu beachten, dass auch der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sichergestellt wird.
Darüber hinaus spricht sich der Paritätische dafür aus, die äußert begrüßenswerten Verbesserungen bei der Aufnahme und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen für alle schutzsuchenden Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft gelten muss.
Überblick über die für die Flüchtlingsaufnahme wichtigsten Inhalte des Beschlusses: Registrierung (Ziffer 3) Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen sollen schneller im Ausländerzentralregister regi ...