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Kinderrechte in Krisenzeiten

Kontakt: Katrin Frank

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz! Warum dies so wichtig ist, führt(e) uns die Corona-Pandemie tatsächlich und rechtlich vor Augen, z. B. bei der Frage, ob Kinder zur Notbetreuung in eine Kita kommen können, nach dem Recht der Bundesländer teilweise ausschließlich die Berufe der Eltern entscheidend waren. Dabei wurde z. B. nicht hinreichend beachtet, dass es nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention bei solchen Fragen wesentlich auf das Kindeswohl – und nicht auf die Systemrelevanz der Elternberufe – ankommen muss. Ein Beispiel, exemplarisch für viele Bereiche, weshalb Kinderrechte dringend ins Grundgesetz gehören.

Der Paritätische hat sich dazu bereits ausdrücklich positioniert:
https://www.der-paritaetische.de/themen/soziale-arbeit/familien-und-frauen/kinderrechte/#spacer

An der Veranstaltung wirken mit:

  • Prof. Dr. Philipp B. Donath - University of Labour - Europäische Akademie der Arbeit in der Frankfurter Universität
  • Linda Zaiane-Kuhlmann, Leitung Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk
  • Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer, Der Kinderschutzbund Bundesverband


Die  Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Kinderschutzbund Bundesverband.
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 

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