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Online-Seminar: Corona-Hilfen und deren Verwendungsnachweis

In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Schlussabrechnung von Hilfen, um die Verwendungsnachweisführung zügig und effizient abzuschließen.

Nachdem die ausgereichten Hilfen zur Minderung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie in vielen Bereichen mindestens unterstützend wirkten, folgt nun der Zeitraum derVerwendungsnachweiserstellung. Hierbei geht es speziell um die Corona-Soforthilfe, die November-/ Dezember-Hilfe und die Überbrückungshilfen I bis IV.

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind in der Regel häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewähltem Programm zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Dozent*in: Mario Paschold, Diplom-Finanzwirt
Kontakt: Ulrike Koch, Bildungsreferentin, ukoch@parisat.de, Tel. 036202 26-180

Datum: 28.09.2022, 10:00 - 11:30 Uhr
Veranstaltungsnummer: 22MO056

Teilnahmegebühr:

Kosten für Mitgliedsorganisationen 60,00 €
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen          75,00 €

Anmeldung unter folgendem Link

Inhalte

  • Wie läuft die Schlussabrechnung ab?
  • wichtige Formalien und Fallstricke
  • nachhaltige und effiziente Dokumentation

Zielgruppe: Geschäftsführende,Vorstände, Fach- und Führungskräfte von gemeinnützigen Organisationen, Mitarbeitende in kaufmännischen Bereichen

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