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Reform der Grundsteuer 2022-Auswirkungen auf gemeinnützige Körperschaften

In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform der Grundsteuer auf Ihre Organisation kennen. Sie bekommen wichtige Hinweise zum Prozedere der Deklaration sowie zu Ihren notwendigen Vorbereitungsaufgaben.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2018 kam der Gesetzgeber kurz vor Fristablauf zum Jahreswechsel 2021/ 2022 der Auflage nach, die bisherige Praxis der Grundsteuerbemessung zu ändern.
Die Finanzverwaltung fordert daher alle Grundstückseigentümer in Deutschland auf, im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Der Begriff des Grundstücks ist hier umfassend zu verstehen, geht also von der Garage, über die Kleingartenparzelle und Eigentumswohnung, bis hin zu Werkstätten (WfbM) und Pflegeeinrichtungen. Zu diesen genannten Grundstückseigentümern gehören auch gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Grundvermögen. Hier gelten trotz grundsätzlicher Grundsteuerbefreiung für das zu gemeinnützigen oder mildtätig Zwecken genutzte Grundvermögen einige Besonderheiten und Ausnahmen, die zur Steuerpflicht führen können (z. B. Wohnbereiche in vollstationären Pflegeeinrichtungen). Außerdem ist Grundvermögen, das für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe genutzt wird, gänzlich von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Dozent*in: Mario Paschold, Diplom-Finanzwirt

Datum: 26.04.2022, 10:00 - 11:30 Uhr
Teilnahmegebühr: Kosten für Mitgliedsorganisationen 60,- €, für Nicht-Mitgliedsorganisationen 75,- €

Anmeldung unter folgendem Link

Zielgruppe: Geschäftsführende, Vorstände, Fach- und Führungskräfte von gemeinnützigen Organisationen, Mitarbeitende in kaufmännischen Bereichen mit eigenem Grundbesitz

Für Ehrenamtliche aus Mitgliedsorganisationen besteht die Möglichkeit einer Förderung. Nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf.

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