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Grundlagen der Betreuungsrechtsform und verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuerinnen und -betreuer ab dem 1.1.2023. Online Informationsveranstaltung mit Union Versicherungsdienst

Die Betreuungsrechtsreform, die am 01.01.2023 in Kraft tritt, hat das Vormundschafts- und Betreuungsecht modernisiert und neu strukturiert. Die Reform hat vordringlich zum Ziel, die Selbstbestimmung für betreute Menschen zu stärken und die Qualität der Betreuung in vielerlei Hinsicht zu verbessern.

Gemeinsam mit Union Versicherungsdienst richtet der Paritätische eine Informationsveranstaltung aus und lädt Sie herzlich ein. Wir freuen uns, dass wir für den Einstieg in die Grundlagen der Betreuungsrechtsreform mit der Betreuungsbehörde des Landratsamts Karlsruhe fundierte Sachkenntnis haben gewinnen können. Im Weiteren wird Union Versicherungsdienst umfassend zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuerinnen und -betreuer informieren.

Für Berufsbetreuerin und -betreuer gelten daher ab 2023 einige Änderungen. Es wird u.a. ein verpflichtendes Registrierungsverfahren eingeführt, bei dem eine Registrierung zwingend ist, wenn eine Tätigkeit als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer ausgeübt wird. Die Registrierungspflicht gilt auch für im Verein tätige Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Einzelheiten des Verfahrens zur Registrierung sind im neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) festgehalten.

Für das Registrierungsverfahren sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen (§ 23 BtOG):

  1. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
  2. Eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer und
  3. Eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung ist somit ab 2023 abzuschließen. Berufsbetreuerinnen und -betreuer sind demnach angehalten rechtzeitig zu prüfen, ob sie auch ab dem 1.1.2023 noch über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.

Für Betreuungsvereine bedeutet die Regelung, dass die Mindestversicherungssumme für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, der und die berufliche Betreuungen führt, zur Verfügung stehen muss. Auch Betreuungsvereine sollten deshalb die vorhandenen Versicherungsverträge daraufhin überprüfen, ob für alle Vereinsbetreuerinnen und -betreuer ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Die Informationsveranstaltung gibt Ihnen neben den Essentials zur Betreuungsrechtsreform einen Überblick zur verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Darüber hinaus stellt Union Versicherungsdienst Ihnen die dahingehend neuen Produkte für Betreuungsvereine sowie Berufsbetreuerinnen und -betreuer vor.

Referent*in:

Jelena Berz, Landratsamt Karlsruhe, Dezernat III, Betreuungsbehörde – Sachgebietsleitung

Dr. Michael Vothknecht Mitglied der Geschäftsleitung, Unternehmensbereich Financial Lines, UNION Versicherungsdienst GmbH

Moderation: Lisa Marcella Schmidt, Abteilungsleitung Gesundheit, Teilhabe und Pflege, Der Paritätische Gesamtverband e. V.

Die Veranstaltung findet online per Zoomkonferenz statt und richtet sich ausschließlich an Vertreter*innen der Paritätischen Landesverbände und Mitglieder des Paritätischen.

Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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