Webzeugkoffer: Ist der Upload von Bildern etc. in Messengerdienste illegal?
Das hängt v. a. davon ab, ob es sich um eine abgeschlossene, persönlich verbundene Nutzer*innengruppe handelt. Digitale Nutzungshandlungen innerhalb solcher, nicht öffentlicher, Gruppen erfasst das Urheberrecht generell nicht. Das gilt aber nur, wenn die Nutzer*innen enge persönliche Verbindungen zueinander haben. Das wird auf die WhatsApp-Gruppe der Schüler*innen einer Klasse zutreffen, auf ein Facebook-Profil, auf das hunderte von „Freunden“ Zugriff haben, jedoch in der Regel nicht.