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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Fotografieren auf Veranstaltungen?

Wenn es sich um Fotos handelt, bei denen eine Menschenmenge abgebildet ist (z. B. ein Saalfoto mit allen Teilnehmer*innen), gelten die Ausführungen zur Frage zum Fotografieren in Demonstrationen (siehe Link unten).

Die Veröffentlichung von Fotos einzelner Teilnehmer*innen bedarf dagegen einer Einwilligung. Sie kann auf verschiedene Weise eingeholt werden. Die Teilnehmer*innen können schriftlich, mündlich oder auch durch „konkludentes“ Verhalten einwilligen. So können beispielsweise deutliche Hinweise darauf ausgehängt werden, dass fotografiert wird und die Fotos verbreitet und online gestellt werden sollen. Wer sich dann dennoch in den Raum begibt, willigt in die Bildnutzung konkludent ein. Die Wahrnehmbarkeit ist dabei entscheidend. Wenn die Hinweise nicht, zu spät oder nur erschwert zur Kenntnis genommen werden können, fehlt es im Zweifel an einer wirksamen Einwilligung. Daher bietet es sich an – wenn möglich und praktikabel – zusätzlich zu Aushängen entsprechende Hinweise in Veranstaltungsankündigungen, Programmheften oder ähnlichem Material zu geben.

Aus rein juristischer Sicht haben individuelle Einwilligungserklärungen in schriftlicher Form im Vergleich zu bloßen Ankündigungen erhebliche Vorteile. Hierin erklären die Teilnehmer*innen ihre Zustimmung ausdrücklich. Sie sind entsprechend gerade im Falle einer Auseinandersetzung aus Beweiszwecken deutlich hilfreicher. Auf der anderen Seite sind sie unpraktisch und können bei großen Teilnehmerzahlen kaum flächendeckend eingeholt werden. Wie auch bei vielen anderen praktischen Fragen mit rechtlichem Bezug ist hier eine Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Praktikabilität zu treffen.