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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Darf ich eine Demo fotografieren und die Fotos veröffentlichen?

Teilnehmer*innen einer Versammlung, Demonstration oder ähnlichen Massenveranstaltungen müssen gemäß § 23 KUG grundsätzlich nicht um Erlaubnis gefragt werden, wenn solche Fotos veröffentlicht werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Abgebildeten in der Menschenmasse „aufgehen“ und nicht besonders herausgehoben sind. Ist das Motiv des Bildes die Versammlung, kommt diese Ausnahmeregelung zum Tragen. Sind einzelne Teilnehmer*innen dagegen das Motiv, greift sie nicht.