Webzeugkoffer: Darf ich eine Demo fotografieren und die Fotos veröffentlichen?
Teilnehmer*innen einer Versammlung, Demonstration oder ähnlichen Massenveranstaltungen müssen gemäß § 23 KUG grundsätzlich nicht um Erlaubnis gefragt werden, wenn solche Fotos veröffentlicht werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Abgebildeten in der Menschenmasse „aufgehen“ und nicht besonders herausgehoben sind. Ist das Motiv des Bildes die Versammlung, kommt diese Ausnahmeregelung zum Tragen. Sind einzelne Teilnehmer*innen dagegen das Motiv, greift sie nicht.