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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.

Webzeugkoffer: Rechtsfragen - Was muss ich beim Online-Stellen von Fotos etc. beachten?

Eine knappe, praxisorientierte Einführung in das Themenfeld Urheber- und Veröffentlichungsrechte sowie dem Recht am eigenen Bild. Wissensgrundlage für moderne Öffentlichkeitsarbeit!

Nutzung von Fotos / Grafiken

Nur Fotos / Grafiken verwenden, die man selbst erstellt hat oder von denen man die Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte besitzt.
Letztere können bei Bilddatenbanken erworben werden, wobei man sich den Umfang der Lizenz genau durchlesen sollte („Social-Media-Lizenz“ nötig). Dies gilt auch für Bilder von kostenfreien bzw. Creative Commons-Datenbanken – zumal hier das Risiko hinzukommt, dass die Anbieter nicht für irrtümlich / missbräuchlich eingestellte Bilder, für die sehr wohl Rechte geltend gemacht werden können, haften. „Zu gute“ Fotos also lieber nicht nutzen oder deren Plausibilität, ggf. auch per Vergleichssuche etwa via Google Bilder, prüfen. Übrigens: Selbst wo dies nicht eingefordert wird, beweist es Höflichkeit und Respekt, Urheber*in und Quelle zu nennen. Manche Lizenzen, gerade bei freien oder Creatice Commons-Fotos, machen dazu wiederum sehr detaillierte Vorgaben, die sorgfältig umgesetzt werden sollten.

Für das Erstellen eigener Fotos gibt es ebenfalls eine Handreichung mit Merkposten. Um unerwünschte Nutzungen der eigenen Fotos zu vermeiden, empfehlen wir, sich dafür alle Rechte vorzubehalten und um konkrete Anfrage zu bitten. Die Erlaubnis zur Weiterveröffentlichung sollte stets einfordern, Fotograf*in und Quelle (mit Link) zu nennen.

Bei Fotos von Personen Motiv kontrollieren und ggf. Erlaubnis einholen.

Es herrscht das „Recht am eigenen Bild“, das allerdings unter bestimmten Umständen ausgesetzt ist:

  •  Bei „zeitgeschichtlichen Ereignissen“ (Marathonläufen, Reden von Politiker*innen, Festivitäten)
  • Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Veranstaltungen (nicht bei geschlossenen Veranstaltungen!)
  • Wenn die abgebildeten Personen nur „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen, eindeutig im Mittelpunkt stehenden Örtlichkeit sind
  • und bei diesen Ausnahmen nicht nur eine oder wenige Einzelpersonen im Fokus stehen

Das Recht am eigenen Bild umfasst aber nicht nur die Einwilligung, überhaupt fotografiert zu werden, sondern auch die Zustimmung zur beabsichtigten Verwendung (Medium und inhaltlicher Kontext) des Fotos. Daher ist z.B. Vorsicht geboten, Porträtfotos aus frei verfügbaren Quellen innerhalb politischer Texte einzusetzen. Wer Fotos von Menschen etwa aus der Sozialen Arbeit veröffentlicht, muss ihnen deren genaue Nutzung erläutern und eine schriftliche Einwilligung einholen. Zu einer rechtskonformen Aufklärung gehört die Nennung der verantwortlichen Ansprechpartner, die geplante Verwendung der Aufnahme, die Betroffenenrechte wie etwa Auskunfts- oder Widerrufsrecht.

Grundsätzlich sollten (und dürfen) keine Fotos veröffentlicht werden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der gezeigten Person(en) zu schaden. In vielen Bereichen der Sozialen Arbeit sollte im Gegenteil darauf geachtet werden, keine oder „würdige“ Abbildungen zu nutzen.

Bei Veranstaltungen etc. Aufnahmen und Verwertungsrechte von Anfang an mitdenken.
Veranstaltende können sich Rechtssicherheit verschaffen, indem sie bei ihren Veranstaltungen über Foto- und Videoaufnahmen informieren (idealerweise bereits in den Print-/Online-Ankündigungen). Und auch wenn es nicht unüblich ist, aus Konferenzen oder Demos Fotomotive von Einzelpersonen zu veröffentlichen, müssen auch diese eingewilligt haben.

Sonder- und Detailregelungen
Die Gesamtheit an Bilder- und Urheberrechten ist noch wesentlich komplexer: So dürfen etwa Markenlogos nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen (fotografiert und) vervielfältigt werden; Fassaden berühmter Gebäude sind teilweise geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung aufgenommen werden, ebenso Designgegenstände; Fotos in Innenräumen müssen gemäß Hausrecht explizit erlaubt sein; es gibt ein (eng gefasstes) Zitatrecht, die Freiheit zur Satire, die Verjährung von Urheberrechten etc. Dies sprengt jedoch den Rahmen dieser Ausführungen und wird in der Regel nicht von Belang sein.

Nutzung von Videos

Videos sind bewegte Bilder, für sie gelten im Prinzip die oben aufgeführten Regeln. Da Videos oft aus Eigen- und Fremdmaterial (Bild und Ton) kompiliert werden, erfordern sie jedoch eine noch größere Sorgfalt. Kurze Zitate aus anderen Videos sind aber erlaubt.

Internetvideos (klassischerweise Youtube etc.) dürfen problemlos auf der eigenen Webseite eingebettet werden, sofern diese keine Urheberrechtsverstöße beinhalten.

Zitieren aus Texten

Bei Nennung von Autor*in und Quelle ist es im Allgemeinen unproblematisch, einen Titel und ein bis zwei Sätze aus dem Inhalt zu zitieren. Ausnahmen: Das Zitat ist außergewöhnlich individuell-originell (und die Rechteinhaber*innen klagefreudig), etwa bei Bonmots oder Gedichten; es kommt zum regelmäßigen Zitieren publizistischer Inhalte etwa eines bestimmten Verlags.

Teilen von Links

Beim Teilen von Links auf fremde Inhalte erstellen die Plattformen automatisch Vorschaubilder und Teasertexte. Dies ist unproblematisch, da netzüblich und eine Nutzung, die vom Anbieter hingenommen wurde. Verboten sind allerdings Links auf Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten sowie „Deeplinks“ auf Inhalte, die durch eine Zugriffsschranke (z.B. Bezahlschranke) geschützt sind/wären.

Umgang mit Beschwerden

Personen, die auf Fotos erkennbar sind, haben jederzeit das Recht, der Veröffentlichung des/der Fotos zu widersprechen – auch wenn sie zuvor eingewilligt haben sollten (Widersprüche nach vorheriger schriftlicher Einwilligung müssen allerdings begründet werden). Dem Wunsch sollte natürlich Folge geleistet werden.

Im Falle der Verletzung von Urheberrechten oder Lizenzbedingungen kommt meist eine anwaltliche Abmahnung ins Haus. Nicht immer sind die Forderungen berechtigt oder angemessen und man tut gut daran, eigene anwaltliche Hilfe zu organisieren. Bei Unsicherheit sollte jedoch das entsprechende Bild o.ä. für alle Fälle von der Webseite genommen sowie die Datei auf dem Webserver gelöscht (!) werden. Es gibt Fotograf*innen und Anwälte, die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben und sich dabei auf mitunter sehr spezielle Lizenzklauseln berufen. Darum: Gerade bei freien bzw. Creative Commons-lizenzierten Fotos stets die Bedingungen studieren und penibel umsetzen.

Quellen und weiterführende Links