Zum Hauptinhalt springen
Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Was gilt es bei Aufträgen zu Fotos / Videos u.ä. zu beachten?

Abgesehen von den üblichen Regelungen in Bezug auf die Leistung (wann, wo, Honorar usw.) sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte auf den*die Auftraggeber*in übergehen sollen. Von erheblicher Bedeutung sind dabei folgende Aspekte:

  • Die gestatteten Nutzungsarten (online, offline, Druck, Sende- und Streamingrechte, Nutzung in der Werbung, Bearbeitungsrechte usw.);
  • Die Dauer der Rechtsübertragung (zeitlich begrenzt, unbegrenzt);
  • Die räumliche Geltung (bei Nutzungen über das Internet sollten weltweite Nutzungsrechte eingeholt werden);
  • Die Exklusivität (ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzungsrechte);
  • Sollen die Inhalte als Open Content publiziert werden, müssen exklusive und umfassende Nutzungsrechte, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, eingeholt werden. Hierauf sollte besonders hingewiesen werden.