Webzeugkoffer: Was gilt es bei Aufträgen zu Fotos / Videos u.ä. zu beachten?
Abgesehen von den üblichen Regelungen in Bezug auf die Leistung (wann, wo, Honorar usw.) sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte auf den*die Auftraggeber*in übergehen sollen. Von erheblicher Bedeutung sind dabei folgende Aspekte:
- Die gestatteten Nutzungsarten (online, offline, Druck, Sende- und Streamingrechte, Nutzung in der Werbung, Bearbeitungsrechte usw.);
- Die Dauer der Rechtsübertragung (zeitlich begrenzt, unbegrenzt);
- Die räumliche Geltung (bei Nutzungen über das Internet sollten weltweite Nutzungsrechte eingeholt werden);
- Die Exklusivität (ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzungsrechte);
- Sollen die Inhalte als Open Content publiziert werden, müssen exklusive und umfassende Nutzungsrechte, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, eingeholt werden. Hierauf sollte besonders hingewiesen werden.