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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Dauer einer Einwilligungserklärung für Bildrechte?

Grundsätzlich sind persönlichkeitsrechtliche Einwilligungserklärungen zeitlich nicht begrenzt. Sie können auch nicht grundlos zurückgezogen werden. Will man diesen Grundsatz dennoch ausdrücklich klarstellen, könnte man formulieren: „Diese Einwilligungserklärung gilt zeitlich unbegrenzt.“