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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Wie sollte eine Einwilligungserklärung für Bildrechte aussehen?

Es ist darauf zu achten, dass die Erklärung möglichst gut verständlich formuliert ist. Der*die Einwilligende muss verstehen, was er*sie erklärt. Zudem muss beschrieben werden, wie die Aufnahme verwendet werden soll. Die Verwendungszwecke sollten erläutert werden. Allzu pauschale Formulierungen haben dabei Nachteile. Heißt es lediglich: „Die Aufnahme darf für alle Zwecke und auf jede Art und Weise, in jedem Medium ... genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden“, sind die möglichen Verwendungszwecke für die Einwilligenden nicht klar erkennbar. die Einwilligung ist damit auslegungsbedürftig und es fehlt an Rechtssicherheit.

Besser wird es meist sein, konkrete Verwendungszwecke und -formen zu nennen. Beispielsweise: „Die erstellten Videos veröffentlichen wir frei zugänglich auf unserer Webseite und in unserem YouTube-Kanal. Wir behalten uns vor, sie auch auf anderen Plattformen und Verbreitungswegen einzustellen, sofern wir solche in der Zukunft nutzen wollen.“ Natürlich ist bei solchen Formulierungen stets ein Mittelweg zu suchen: Einerseits wird es meist nicht sinnvoll sein, jede nur denkbare Verwendungsform zu nennen. Überlange Erklärungen stoßen oft auf Widerwillen und Skepsis. Andererseits sind zu kurze und abstrakte Formulierungen juristisch unter Umständen wenig wert.