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Kampagne

Sozialabbau stoppen!

Schrifzug: Unverzichtbar
Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbar!

Es drohen drastische soziale Kürzungen - wir stellen uns dagegen!

Bund, Länder und Kommunen diskutieren radikale Einschnitte bei sozialen Leistungen. Gespart werden soll ausgerechnet da, wo Unterstützung unverzichtbar ist: bei Kindern und Jugendlichen, bei Menschen mit Behinderungen – bei Millionen Menschen und ihren Familien

Eine Streichliste mit mehr als 70 Kürzungsvorschlägen zeigt wie tief diese Einschnitte gehen würden: Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Die Streichliste wurde durch uns, den Paritätischen Gesamtverband, Mitte April 2026 enthüllt. 

Unverzichtbare Hilfen werden infrage gestellt. Ein solcher Sozialabbau wäre ein Dammbruch. Das werden wir nicht hinnehmen. Dagegen braucht es jetzt Widerspruch und gemeinsamen Druck!

 

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Gemeinsam können wir Druck machen. Wenn viele ihre Abgeordneten im Bundestag kontaktieren, wird klar: Dieser Sozialabbau ist keine Option – Teilhabe ist unverzichtbar.

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Argumente gegen den Sozialabbau

Ob im Gespräch mit Politiker*innen, Journalist*innen, Kolleg*innen oder anderen: Mit unseren Argumentationshilfen bist du bestens vorbereitet.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe steht unter Druck. Politikerinnen und Politiker sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern Kürzungen. Die Kosten seien explodiert, das System nicht mehr finanzierbar. Dieses Papier erklärt, warum diese Argumente falsch sind und was wirklich auf dem Spiel steht.

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Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe steht unter Druck. Politikerinnen und Politiker sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern Kürzungen. Die Kosten seien explodiert, das System nicht mehr finanzierbar. Dieses Papier erklärt, warum diese Argumente falsch sind und was wirklich auf dem Spiel steht.

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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss steht unter Druck. Politikerinnen und Politiker sowie die kommunalen Spitzenverbände fordern Kürzungen. Dieses Papier erklärt, warum das falsch wäre.

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Eingliederungshilfe: Häufige Argumente – und unsere Antworten

Die Eingliederungshilfe finanziert die Unterstützung, wenn Menschen mit Behinderungen sie brauchen, um zur Schule zu gehen, zu arbeiten, in einer eigenen Wohnung zu leben, Freundschaften zu pflegen. Kurz: Die Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. In Deutschland betrifft dies rund eine Million Menschen. Die Eingliederungshilfe kostet Geld, aber sie ist kein Luxus. Sie ist das Versprechen unserer Gesellschaft, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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Hinter den Vorschlägen, die gerade diskutiert werden, verbergen sich massive Einschnitte in den Alltag von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien. Hier sind die gravierendsten:

Einschränkung der persönlichen Wahlfreiheit
Menschen mit Behinderungen haben heute das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen. Dabei gilt schon jetzt: Die Wünsche müssen angemessen sein (§ 8 und § 104 SGB IX). Trotzdem soll dieses Wunsch- und Wahlrecht noch eingeschränkt werden. Das bedeutet: Wer viel Unterstützung braucht, würde sie nur im Wohnheim erhalten, nicht in der eigenen Wohnung.

Keine persönliche Assistenz mehr in der Schule
Heute haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf eine persönliche Assistenz in der Schule (§112 SGB IX). Auf eine Begleitung, die ihnen hilft, dem Unterricht zu folgen, sich zu bewegen, zu kommunizieren oder auf die Toilette zu gehen. Dieser individuelle Anspruch auf Unterstützung soll gestrichen werden. Stattdessen sollen die Schulen das auffangen, obwohl sie weder das Personal noch die Ressourcen dafür haben.

Gruppenbetreuung statt individueller Unterstützung
Bisher wird Unterstützung auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Denn was bei der einen funktioniert, funktioniert beim anderen nicht. Wenn es passt und alle zustimmen, können jetzt schon Leistungen zusammen erbracht werden (§§ 104 Abs. 3, 116 Abs. 2+3 SGB IX). Nun wird vorgeschlagen, noch mehr Leistungen für mehrere Menschen zu bündeln. Darüber entscheiden soll nur die Behörde, die Menschen selbst sollen nicht mehr gefragt werden. Diese Pläne verstoßen gegen das Prinzip der personenzentrierten Leistungserbringung und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Weniger Hilfsmittel
Heute werden von der Eingliederungshilfe Hilfsmittel finanziert, die Menschen mit Behinderungen brauchen, um gleichberechtigt am Leben teilzuhaben: Rollstühle, Kommunikationshilfen, technische Geräte. Und zwar in dem Umfang, der zur gesellschaftlichen Teilhabe notwendig ist (§ 84 SGB IX). Nun soll dies eingeschränkt werden: Es soll eine Liste genehmigungsfähiger Hilfsmittel geben, mit Obergrenzen. Wer mehr braucht, hat Pech gehabt. Teilhabe würde damit zu einer Frage des Geldbeutels.

Personalausgaben nicht mehr vollständig finanzieren
Lohn- und Tarifsteigerungen in der Eingliederungshilfe sollen nicht mehr in jedem Fall voll anerkannt werden. Außerdem sollen weniger Fachkräfte finanziert werden. Wir sagen: Für Beschäftigte in der Eingliederungshilfe und im Sinne von Menschen mit Behinderungen müssen Personalausgaben vollständig übernommen werden. Das gilt gerade bei gemeinnützigen Trägern, die Tarifsteigerungen nicht mit Rücklagen oder Eigenanteilen abfedern können.

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  • Keine Kürzungen bei individuellen Rechtsansprüchen von Menschen mit Behinderungen. Das Wunsch- und Wahlrecht ist nicht verhandelbar.
  • Eine ehrliche Debatte über die Finanzierung der Eingliederungshilfe. Ziel: Neue Finanzierungswege finden und die Verwaltung der Unterstützung für alle einfacher machen. Lasten dürfen nicht einseitig auf die betroffenen Menschen abgewälzt werden.
  • Ein konstruktiver Dialog über die Entwicklung der Eingliederungshilfe unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, ihren An- und Zugehörigen und der Fachleute.
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Stimmt. Aber Vorschläge, die in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet werden und hochrangig im Bundeskanzleramt koordiniert werden, können schnell Wirklichkeit werden, vor allem dann, wenn niemand widerspricht. Die Vorschläge zur Schulassistenz tauchen sogar schon im Gesetzentwurf zum SGB VIII auf (KJHSRG, März 2026). Und die Einschränkung der Refinanzierung von Personalkosten wird bereits für die ambulante Pflege und Reha vorbereitet (GKVBStabG, April 2026). Das Gleiche droht auch für die Eingliederungshilfe. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, laut zu sein.

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Ja, die Ausgaben sind gestiegen. Aber warum? Nicht weil das System außer Kontrolle geraten ist, sondern weil mehr Menschen Unterstützung
brauchen und weil Löhne und Preise gestiegen sind. Allein die Inflation erklärt einen erheblichen Teil des Anstiegs. Und die Menschen, die in der Eingliederungshilfe arbeiten, bekommen dafür inzwischen mehr Geld. Das ist richtig.

Hinzu kommt: Der Großteil der Vorschläge würde gar kein Geld einsparen. Stattdessen würden die Kosten nur verschoben. Sie müssten von anderen
staatlichen Ebenen, von den Sozialversicherungen oder von den betroffenen Menschen getragen werden.

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Die Haushaltslage vieler Kommunen ist ernst. Nach vielen Jahren der Überschüsse rutschten die Kommunen 2023 ins Minus, das seitdem
erheblich angestiegen ist. 2025 lag das Defizit bei rund 30 Milliarden Euro. Die Hauptgründe: steigende Preise und Tarife (insbesondere bei Personal, Bauen und Energie), steigende Sozialausgaben und stagnierende Einnahmen durch schwache Konjunktur. Die kommunalen Ausgaben
beliefen sich 2025 auf 423 Milliarden Euro, davon 90 Milliarden Euro für Soziales. 

Die vorgeschlagenen Einsparungen in der Eingliederungshilfe würden das Defizit der Kommunen nicht ansatzweise ausgleichen. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Die Lösung kann nicht sein, die Kosten auf Menschen mit Behinderungen abzuwälzen. Stattdessen braucht es eine ehrliche Diskussion darüber, wie die Eingliederungshilfe finanziert werden kann.

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Inklusion umzusetzen. Das war eine richtige und politisch gewollte Entscheidung. Es ist eine Verpflichtung, keine Option.

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Kinder- und Jugendhilfe: Häufige Argumente – und unsere Antworten

In Deutschland nutzen jährlich mehrere Millionen Kinder, Jugendliche und Familien die Strukturen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie umfassen Angebote von der Kita, der Ganztagsbetreuung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit über Jugendsozialarbeit, Beratung und ambulante Familienhilfen bis hin zur stationären Unterbringung von Kindern, die nicht sicher zu Hause aufwachsen können.

Durch das Grundgesetz ist der Staat zum Schutz von Kindern verpflichtet. Die Kinder- und Jugendhilfe ist daher kein Almosen, kein nettes Beiwerk. Sie ist das Versprechen unserer Gesellschaft, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrem familiären Hintergrund – die Unterstützung bekommen, die sie zum Aufwachsen brauchen.

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Hinter den Vorschlägen, die gerade diskutiert werden, verbergen sich massive Einschnitte in den Alltag von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hier sind die gravierendsten:

Individuelle Hilfe nur als Ausnahme
Heute hat eine Familie, die Unterstützung braucht, einen gesetzlichen Anspruch auf eine auf sie zugeschnittene Hilfe. Nun sollen Angebote wie Kitas oder Jugendsozialarbeit diese individuelle Hilfe ersetzen. Nur in Ausnahmen soll ein Hilfeplan mit gezielten Hilfsangeboten erstellt werden. Doch bestehende Strukturen wie Kitas oder die Jugendsozialarbeit sind nicht in der Lage, diese zusätzlichen Aufgaben zu übernehmen und den konkreten Bedarf einer Familie zu decken. Eine Kita-Erzieherin ist keine ausgebildete Sozialarbeiterin. Sie kann eine Familie in der Krise nicht auffangen.

Junge Erwachsene sollen allein klarkommen
Junge Erwachsene in der stationären Jugendhilfe werden heute bis 21, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre, von der Jugendhilfe begleitet, wenn sie es ohne Unterstützung nicht in ein selbständiges Leben schaffen (§41/41a SGB VIII). Dieser Anspruch soll drastisch eingeschränkt werden. Das würde für diese jungen Erwachsenen einen noch schwierigeren Start ins eigene Leben bedeuten. Bereits heute sind über 50.000 junge Menschen zwischen 18 und 25 wohnungslos. Wer den Übergang erschwert und die Nachbetreuung streicht, produziert mehr Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Gesundheitsrisiken und somit höhere Folgekosten, meist ein Leben lang.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen schlechter gestellt werden
Minderjährige unbegleitete Geflüchtete werden in der Kinder- und Jugendhilfe ganz regulär in Wohngruppen begleitet und betreut, um in einer für sie neuen Gesellschaft Fuß zu fassen und in ein selbstständiges Leben zu starten. Diese Angebote sollen nun für diese jungen Menschen gekürzt werden. Sie sollen ab 16 Jahren in allgemeinen Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards und ab 18 Jahren ohne jegliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Erwachsenenunterkünften untergebracht werden. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention. Diese gilt, wie das SGB VIII, für alle jungen Menschen.

Kinder- und Jugendhilfe soll nicht für alle Kinder zuständig sein
Eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, würde Reibungsverluste verhindern und Folgekosten senken. Kurzfristig müsste in die Umstellung investiert werden, mittel- und langfristig würde sich dies finanziell aber lohnen. Für junge Menschen und ihre Familien brächte sie eine Versorgung aus einer Hand. Einige Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände lehnen dies jedoch ab. Im Referentenentwurf für das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) des BMBFSFJ ist eine Länderöffnungsklausel vorgesehen – Bundesländer sollen entscheiden können, ob sie die Gesamtzuständigkeit einführen oder nicht. Damit entstünde ein Flickenteppich aus regional uneinheitlichen Lebensverhältnissen.

Die Angebote freier Träger sollen eingeschränkt werden
In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es einen Vorrang der Angebote der Zivilgesellschaft (Subsidiarität). Das fördert die Vielfalt qualitativer Angebote vor Ort. Dies soll nach den Vorschlägen stärker auf die öffentliche Hand verlagert werden. Doch einseitige Steuerung durch die Kommunen bedeutet im Zweifel einseitige Angebote und schränkt die Wahlfreiheit von Familien vor Ort erheblich ein. Viele Beispiele zeigen dagegen: Dort wo freie und öffentliche Träger kooperativ zusammenarbeiten, entstehen gute und auch bezahlbare Lösungen. Denn freie Träger sind meist flexibler darin, gezielte und passgenaue Angebote zu machen. Das zahlt sich auch finanziell aus.

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  • Keine Kürzungen bei individuellen Rechtsansprüchen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Wer Hilfe braucht, muss sie bekommen – zugeschnitten auf den Bedarf, nicht auf den Durchschnitt.
  • Ursachenbekämpfung statt Symptombekämpfung. Wer die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft senken will, muss Kinderarmut bekämpfen, Gesundheitsversorgung verbessern und Gewaltprävention stärken.
  • Eine ehrliche Debatte über die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unter Beteiligung der Betroffenen und der Fachleute.
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Stimmt. Aber Vorschläge, die in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet werden und hochrangig im Bundeskanzleramt koordiniert werden, können schnell Wirklichkeit werden, vor allem dann, wenn niemand widerspricht. Einige Vorschläge haben es sogar schon in den neuen Gesetzentwurf zum SGB VIII geschafft (KJHSRG, März 2026). Ein zweites Reformgesetz soll im Herbst 2026 folgen. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, laut zu sein.

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Ja, die Ausgaben sind gestiegen. Aber warum? Weil Deutschland in den letzten Jahren mehr Kitas gebaut, den Kinderschutz verbessert, mehr ambulante statt stationäre Hilfen angeboten und geflüchtete Kinder aufgenommen hat. Das waren richtige und politisch gewollte Entscheidungen.

Hinzu kommt: Der Großteil der Vorschläge würde gar kein Geld einsparen. Stattdessen würden die Kosten nur verschoben. Sie müssten von anderen staatlichen Ebenen, anderen Strukturen wie Schulen und Kitas oder von Familien getragen werden. Und sie würden in die Zukunft verschoben, in der Folgekosten anfallen.

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Die Haushaltslage vieler Kommunen ist ernst. Nach vielen Jahren der Überschüsse rutschten die Kommunen 2023 ins Minus, das seitdem erheblich angestiegen ist. 2025 lag das Defizit bei rund 30 Milliarden Euro. Die Hauptgründe: steigende Preise und Tarife (insbesondere bei Personal, Bauen und Energie), steigende Sozialausgaben und stagnierende Einnahmen durch schwache Konjunktur. Die kommunalen Ausgaben beliefen sich 2025 auf 423 Milliarden Euro, davon 90 Milliarden Euro für Soziales.

Die vorgeschlagenen Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe würden das Defizit der Kommunen nicht ansatzweise ausgleichen. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden. Die Antwort kann nicht sein, bei Förderung, Betreuung und Schutz von Kindern und Jugendlichen zu sparen. Ein Kind, das heute keine Unterstützung bekommt, kostet das System morgen mehr: durch Heimunterbringung, durch Schulabbruch, durch mentale Belastungen und durch Folgeprobleme im Erwachsenenalter. Sparen an der falschen Stelle ist teuer. Die Antwort muss Ursachenbekämpfung sein: weniger Armut, bessere Gesundheitsversorgung und mehr Gewaltprävention. Familien und ihre Herausforderungen müssen systemisch, frühzeitig und bedarfsgerecht in den Blick genommen werden.

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Unterhaltsvorschuss: Fragen und Antworten

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Unterstützung für Kinder von Alleinerziehenden. Er wird gezahlt, wenn ein Elternteil sich nicht an seine Verpflichtung hält, Kindesunterhalt zu zahlen. Der Staat springt mit dem Unterhaltsvorschuss ein und kann sich das Geld vom Elternteil zurückholen. Zuletzt waren mehr als 850.000 Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen. Er trägt dazu bei, dass diese Kinder gut aufwachsen können. Denn er richtet sich an eine Gruppe von Kindern, die be sonders häufig von Armut betroffen sind.

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Seit 2017 können mehr Kinder den Unterhaltsvorschuss bekommen. Diese Ausweitung ist eine große Erleichterung für Hunderttausende Alleinerziehende und ihre Kinder. Diese Erfolgsgeschichte soll nun zurückgenommen werden. Dann bekämen Kinder nur noch für maximal sechs Jahre Unterhaltsvorschuss und nur bis zum 12. Geburtstag.

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  •  Keine Einschnitte auf dem Rücken von Kindern getrennter Eltern. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 Jahren zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können.
  • Umsetzung des Koalitionsvertrags: Alleinerziehende und ihre Kinder über den Unterhaltsvor schuss besser unterstützen und den Rückgriff verbessern.
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Stimmt. Aber Vorschläge, die in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet werden und hochrangig im Bundeskanzleramt koordiniert werden, können schnell Wirklichkeit werden, vor allem dann, wenn niemand widerspricht. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, laut zu sein.

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Ja, die Ausgaben sind gestiegen. Aber warum? Nicht weil das System außer Kontrolle geraten ist, sondern weil mehr Alleinerziehende und ihre Kinder Unterstützung bekommen haben. Denn zuvor gab es eine willkürliche Begrenzung beim Alter und bei der Bezugsdauer. Die Änderung von 2017 war richtig und hat für mehr Gerechtigkeit gesorgt.

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Die Haushaltslage vieler Kommunen ist ernst. Nach vielen Jahren der Überschüsse rutschten die Kommunen 2023 ins Minus, das seitdem erheblich angestiegen ist. 2025 lag das Defizit bei rund 30 Milliarden Euro. Die Hauptgründe: steigende Preise und Tarife (insbesondere bei Personal, Bauen und Energie), steigende Sozialausgaben und stagnierende Einnahmen durch schwache Konjunktur.

Die kommunalen Ausgaben beliefen sich 2025 auf 423 Milliarden Euro, davon 90 Milliarden Euro für Soziales.

Die vorgeschlagenen Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss würden das Defizit der Kommunen nicht ansatzweise ausgleichen. Ohnehin wird der Großteil der Kosten vom Bund und den Ländern getragen.

Für die Krise der kommunalen Finanzen müssen daher andere Wege gefunden werden. Die Lösung kann nicht sein, die Kosten auf die Kinder von Alleinerziehenden abzuwälzen. Stattdessen braucht es einen besseren Rückgriff auf den Elternteil, der keinen Kindesunterhalt zahlt.

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Weitere Aktionen

10. Juni, 12:30 Uhr, Hannover, Platz der Menschenrechte, Kundgebung anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz unter dem Motto: Stark! Sozial! Gerecht!

Auf der Kundgebung spricht u.a. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Zu der Aktion rufen zahlreiche niedersächsische Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften auf, auch der Paritätische Niedersachsen ist ganz entscheidend beteiligt.

Mehr erfahren

Textbausteine für ein Schreiben an Politiker*innen zur Gesundheitsreform

Die Bundesregierung plant die größte Gesundheitsreform seit Jahren. Ab 2027 sollen mehr als 20 Milliarden eingespart werden. Doch die Vorschläge treffen besonders diejenigen, die auf Solidarität angewiesen sind, und sie vernachlässigen nachhaltige Lösungen wie Prävention und Gesundheitsförderung.

Jetzt braucht es deine Stimme. Nimm Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten in deinem Wahlkreis auf und mach mit konkreten Beispielen deutlich, warum dieses Gesetz so nicht verabschiedet werden darf.

Petition: Keine Kürzungen bei der Teilhabe

Gemeinsam mit anderen Verbänden unterstützt der Paritätische eine Petition im Deutschen Bundestag: Gegen Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen! 

Petition unterschreiben

Petition: Unterhaltsvorschuss nicht streichen!

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert mit einer Petition: 

  • Keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss
  • Unterhaltsvorschuss für alle Kinder von Alleinerziehenden – auch wenn Sozialleistungen bezogen werden
  • Kindergeld lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen 
Petition unterschreiben

Petition: Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung

Mit der Petition wird gefordert, zu prüfen und geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen und eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich tragfähige Versorgung gewährleistet bleibt.

Petition unterschreiben