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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Ergänzende unabhängige Beratung

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) wurde mit dem BTHG neu eingeführt. Es ist Anliegen des Gesetzes, den Leistungsberechtigten zumindest verfahrensrechtlich eine Wahrnehmung ihrer Rechte auf Augenhöhe durch die Normierung von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängiger Beratungsstellen zu ermöglichen. Das ergänzende Beratungsangebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX. Es soll möglichst auch eine Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung geben. Diese Beratungsstellen haben sowohl für den Leistungsberechtigten und die Leistungserbringer erhebliche Vorteile, da sie unabhängig sind und ihre Stellungnahmen dadurch mehr Gewicht haben. Zudem können sie zu einer tatsächlich deutlich stärkeren Unabhängigkeit der Leistungsberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte sowohl gegenüber den Leistungsträgern als auch den Leistungserbringern führen. Diese Möglichkeit der interessenneutralen Wahrnehmung der eigenen Rechte ist im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Umsetzung

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird seit 01.01.2018 mit Mitteln des Bundes regional umgesetzt. In der ersten Förderphase wurden 400 Beratungsstellen (EUTB) bewilligt. Derzeit werden rund 500 Beratungsstellen gefördert. Bewilligt wurden nach Aussagen der  Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) überwiegend Teilzeitstellen mit einem Stellenanteil in der Größenordnung von  0,5 – 0,7 Vollzeitkräfte. Das bedeutet, dass bundesweit knapp 1000 Berater/-innen tätig werden.

Auf der Homepage der gsub können die bewilligten Beratungsstellen eingesehen werden. Die Suchhilfe (Postleitzahl/Ort) ist sehr hilfreich. Eine zielgruppenspezifische Suchfunktion ist jedoch nicht möglich. Die Zielgruppenspezifik ist erst auf der Homepage der jeweiligen Beratungsstelle erkennbar. Auf Nachfrage bei der gsub, ob eine zielgruppenspezifische Suche vorgesehen sei, erhielten wir die Auskunft: „Die zielgruppenspezifische Suche ist nicht vorgesehen, da die EUTB nach dem Motto „Eine für alle“ gut vernetzt zu allen Fragen zur Teilhabe niedrigschwellig Beratung und Auskunft geben sollen.“  Das setzt jedoch voraus, dass sich die Beratungsstellen vor Ort kennen und vernetzen, damit bei Bedarf eine sachgerechte Vermittlung möglich wird.

Hospitationsbörse der BAR

Für die Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern und der EUTB in der Beratung braucht es Austausch und Begegnung. Mit der neu geschaffenen Hospitationsbörse auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) möchte die BAR einen Beitrag leisten, um Rehabilitationsträger und EUTB miteinander ins Gespräch zu bringen, sich gegenseitig kennenzulernen und zu vernetzen. Bei der Hospitationsbörse handelt es sich laut BAR um ein „digitales schwarzes Brett“, das von der BAR als Online-Angebot zur Verfügung gestellt wird. Beratungsfachkräfte können einen Hospitationsplatz anbieten oder suchen und so wertvolle Kontakte knüpfen. Weitere Informationen zur Hospitationsbörse können den anliegenden Flyer und Leitfaden entnommen bzw. auf der Homepage der BA unter folgendem Link eingesehen werden.

Datenschutz

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) haben das "Datenschutzhandbuch - Erklärungen und Verfahrensanweisungen für die Beratungsstellen des Netzwerks unabhängige Beratung" erstellt. Es dient der Etablierung und Sicherung des Datenschutzes in den ergänzenden und unabhängigen Teilhabeberatungsstellen. Das Handbuch richtet sich an die Beratenden und die Ratsuchenden der Beratungsstelle.
Hier können Sie das Handbuch downloaden.

 

Bund

2020 - Januar
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage zur Situation in den Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung gestellt. Sie will von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen mit Behinderungen in diesen Beratungsstellen arbeiten.
Laut Bundesregierung waren im Dezember 2018 insgesamt 1.180 Personen sozialversicherungspflichtig in EUTB-Angeboten beschäftigt, von denen 757 Personen (zirka 64 Prozent) angaben, "Peer-Beratungen" durchzuführen. Des Weiteren waren zu diesem Zeitpunkt laut Vorlage 668 Personen geringfügig oder ehrenamtlich in EUTB-Angeboten beschäftigt, von denen 593 Personen angaben, über die "Peer"-Eigenschaft zu verfügen.
Die Bundesregierung führt u.a. aus, dass

  • ihr keine Erkenntnisse über Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den EUTB--Angeboten und Rehabilitationsträgern vorliegen.
  • ihr keine Erkenntnisse über Probleme im Zuge der Beantragung und Bewilligung einer Arbeitsassistenz für Berater*innen in EUTB-Angeboten vorliegen, die in einem zuwendungsrechtlichen Zusammenhang mit der Richtlinie zur Durchführung der EUTB vom 17. Mai 2017 stehen.

Des Weiteren können der Antwort Ausführungen zum Umgang mit Zuwendungsrecht, zur Ausweitung des Angebotes und Spenden sowie Übersichten zu den geförderten Stellen je Bundesland, dem Anteil an Peer-Berater*innen und dem Budget für Gebärdendolmetschung entnommen werden.
Die Antwort finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Prognos AG und das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH mit der Evaluation der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beauftragt. Frau Prof. Dr. Gudrun Wansing vom Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin ergänzt das Evaluationsteam mit ihrer fachwissenschaftlichen Expertise. Die Untersuchung ist für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.

Die Evaluation befasst sich u. a. mit den Konzepten der EUTB, der Inanspruchnahme durch unterschiedliche Zielgruppen, der Wirkung bei den Ratsuchenden und der besonderen Wirkung der Peer Counseling-Angebote.

Der erste Teil der Evaluation wird eine Bestandsaufnahme umfassen. In einem zweiten Teilaspekt soll die Einführungsphase untersucht werden (Strukturen, Arbeitsweise und Wirkung der Fachstelle). Der dritte Aspekt befasst sich mit der Wirkung, die die EUTB auf verschiedenen Ebenen erreicht. In einem vierten Baustein soll die Inanspruchnahme der EUTB beleuchtet werden.

Parallel dazu wurde ein Expertenbeirat, beim BMAS eingerichtet, der zweimal jährlich tagen soll.

Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.

August 2019 - Start der Befragung
Laut Informationen der Vertretung im Beirat zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) startete Anfang August die standardisierte Befragung der Ratsuchenden von EUTB-geförderten Beratungsangeboten sowie von Ratsuchenden der Reha-Träger und trägerunabhängigen Beratungsangebote.
Der finale Fragebogen zur Befragung der Ratsuchenden stellt ein einheitliches und integriertes Erhebungsinstrument für die Ratsuchenden der Beratungsstellen unterschiedlicher Trägerschaft dar – unabhängig davon, ob die Befragungsperson bei einer Beratungsstelle der Reha-Träger, bei einer EUTB oder bei einem trägerunabhängigen Beratungsangebot beraten wurde. Dem Fragebogen war ein einladendes Anschreiben an die Befragungspersonen sowie eine Erklärung zum Datenschutz beigefügt. Der Fragebogen kann von den Ratsuchenden über einen persönlichen Zugangscode auch im Internet ausgefüllt werden. Der Online-Fragebogen steht in Leichter Sprache, in Deutscher Gebärdensprache, Screenreader-lesbar sowie tastaturbedienbar zur Verfügung.
Die Fragebögen sollen über die Beratungsangebote an die ratsuchenden Personen weitergegeben werden. In einer Broschüre wird das Vorgehen für die Berater*innen bei der Ansprache der ratsuchenden Personen beschrieben. Dieses Dokument gibt es in einer Variante für EUTB-Beratungsangebote (mit EUTB-Logo) sowie in einer Variante für nicht durch die EUTB geförderten Beratungsstellen. Die Broschüre wurde zusammen mit einem Anschreiben und den zu verteilenden Fragebögen an die Beratungsangebote versendet.
Fragebogen hier downloaden.
Infas-Broschüre für geförderte EUTB hier downloaden.
Infas-Broschüre für nicht geförderte EUTB hier downloaden.

Die Fachstelle Teilhabeberatung hat am 11. November 2019 eine bundesweite Schulungsveranstaltung mit rund 300 EUTB-Berater*innen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt.
Ziel der eintägigen Veranstaltung war es, sich über konkrete Beratungsereignisse auszutauschen, um so zu einem gemeinsamen EUTB-Beratungsverständnis zu gelangen. Die Veranstaltung war eine Folgeveranstaltung der bundesweiten Veranstaltung im vergangenen Juni, bei der die Entwicklung eines gemeinsamen Leitbilds Thema war. Der partizipative Leitbildprozess sollte auf der Veranstaltung abgeschlossen und "zum Leben erweckt" werden.
Die Ergebnisse des Tages sollen im Nachgang der Veranstaltung aufbereitet und dokumentiert werden. Man darf also auf das "erweckte Leitbild" der EUTBs gespannt sein.
Die Pressemeldung zur Veranstaltung kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Am 28. Juni 2019
hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die  EUTB-Berater*innen zu einer Schulungsveranstaltung mit dem Schwerpunkt "Leitbildentwicklung“ eingeladen. Ziel der Veranstaltung war es, ein gemeinsames Leitbild der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung zu erarbeiten, das motiviert und Orientierung im täglichen Handeln und Umgang miteinander geben soll.
Die Ergebnisse des Tages sollen im Nachgang durch eine Arbeitsgruppe aufbereitet werden. Es soll eine kurze Dokumentation geben, welche zeitnah auf der Homepage der Fachstelle eingesehen werden kann. Weitere Informationen zur Veranstaltung können unter folgendem Link eingesehen werden.

Die Dokumentation finden Sie hier.

Den Bericht in leichter Sprache finden Sie hier.

Im Juni 2018 fand der erste von der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) organisierte Fachtag in Berlin statt. Die Dokumentation zur Fachtagung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Eine für Alle“ einschl. der Präsentationen ist auf der Homepage der Fachstelle  unter folgendem Link eingestellt. Sie soll in einem zweiten Schritt auch in Leichter Sprache veröffentlicht werden.

 

Die Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) wurde am 01.12.2017 offiziell eröffnet. Hauptauftragnehmer ist die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub), die das Projekt gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) umsetzen wird.
Die Website, auf der bereits Ansprechpartner/-innen benannt sind, kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.teilhabeberatung.de/

Seit dem 02.01.2018 hat die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung einen neuen und eigenständigen Internetauftritt. Auf dem barrierefreien Web-Portal werden fortlaufend Informationen zu den geförderten regionalen Beratungsangeboten veröffentlicht, die über die Postleitzahl oder das Bundesland zu finden sind (Stand 20.12.2017). Diese sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.teilhabeberatung.de/node/3

Da noch nicht alle Förderungen bewilligt sind, ist darauf zu achten, nicht vor der Bewilligung mit der Maßnahme zu beginnen, d.h. keinerlei Verpflichtungen vor dem Vorliegen der Bescheide (Personalverpflichtungen, Anmietung von Räumlichkeiten etc.) einzugehen. Ein Maßnahmebeginn vor dem Bewilligungsbescheid kann zum Ausschluss einer Bewilligung führen.

Weitere Informationen können unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.gsub.de/projekte/beratung/fachstelle-teilhabeberatung-ftb/

www.teilhabeberatung.de

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird seit 01.01.2018 mit Mitteln des Bundes regional umgesetzt. Hierfür stehen 58 Millionen Euro ab 2018 vorerst für drei Jahre zur Verfügung. Darüber hinaus werden 8 Mill. Euro für den Aufbau einer Fachstelle und administrativer Aufgaben bereitgestellt.

Die finanzielle Unterstützung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wird in einer Förderrichtlinie festgelegt.  

Die Förderrichtlinie zur Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie hier.

Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) übernimmt die Administrative Umsetzung der Förderanträge.

E-Mail: EUTB(at)gsub.de

Internet: www.gsub.de

Länder

April 2019
Am 3. April 2019 haben die Verbände in Bayern in Kooperation mit der Selbsthilfe und dem bayerischen Sozialministerium einen Fachtag für die Dienste der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung durchgeführt. Die Dokumentation können Sie hier downloaden.

Positionspapier
zu Anforderungen an parteiliche/unabhängige Beratung
für Menschen mit Behinderung in NRW
hier PDF downloaden

Unabhängige Teilhabeberatung
§ 32 SGB IX (Bundesteilhabegesetz)
Diskussions- und Thesenpapier
hier PDF downloaden