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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Persönliches Budget

Die Regelungen zum Persönlichen Budget finden sich im § 29 SGB IX. Positiv an den neuen Regelungen ist, dass

  • Klarheit über die Rolle der Jobcenter und Integrationsämter geschaffen wurde
  • klargestellt wurde, dass auch ein Einzelbudget zu gewähren ist, was in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat.

Neu ist auch, dass gemäß Absatz 4 bereits in der Zielvereinbarung die Höhe des Budgets vereinbart werden muss. Bei einem Konflikt bezogen auf die Höhe des Budgets, bedeutet dies, dass zunächst die gesamte Zielvereinbarung gekündigt werden kann. Das birgt die Gefahr, dass damit eine Rücknahme der Bewilligung des Budgets erfolgt. Vor der Änderung hat bisher ein Widerspruch gegen das zu gering gewährte Budget ausgereicht, ohne dass die vereinbarten Inhalte des Budgets in Frage gestellt wurden.

Beibehalten wurde die „Deckelungsregelung“ (§ 29 SGB IX) und die Gutscheinregelung (§ 35a SGB XI). Beide Regelungen haben sich nicht bewährt. Die Begrenzung der Leistungen steht einer Veränderung der Lebensperspektive sowie Änderung von behinderungsbedingten Bedarfen entgegen. Die Gutscheinregelung grenzt die Wahlfreiheit ein.

2019  September  Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Anwendung des Persönlichen Budgets
Die FDP-Fraktion hat sich in 16 Kleinen Anfragen nach der Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX in den einzelnen Bundesländern erkundigt. Sie will von der Bundesregierung u.a. wissen, wie hoch in den jeweiligen Bundesländern die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget ist und was die Bundesregierung beabsichtigt, um die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu verbessern. Die Bundesregierung hat in den 16 Einzelantworten betont, dass sie zur Umsetzung des Persönlichen Budgets auf Landesebene keine Angaben machen kann, da die Bundesländer dafür verantwortlich sind.
Am Ende der jeweiligen Antwort ist eine tabellarische Übersicht zu den Zahlen, bezogen auf die Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX und zur Anzahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die mit dem Persönlichen Budget (PersB) gefördert werden bzw. wurden, für alle Bundesländer zu finden.
Antworten der Bundesregierung für die Bundesländer:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen