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Schwerpunkt

Kindertagesbetreuung

Ein Kind läuft im Sonnenschein auf einer Holzbrücke
Japheth Mast/Unsplash
Auf den Seiten zur Kindertagesbetreuung und Tagespflege geben wir Einblick in unsere Fachreferats- und Projektarbeit: Aktuelle politische Entwicklungen, Paritätische Veröffentlichungen, rechtliche Grundlagen, Bundesprogramme zum Thema und Arbeitshilfen/Praxishilfen möchten die Fachöffentlichkeit und die Fachkräfte gleichermaßen erreichen.

Rechtliches

Der Bund legt in §§ 22 bis 24 SGB VIII die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung fest. Rechtlich gehört somit die Kindertagesbetreuung nicht in den Bereich der Bildung, sondern unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ziele und Grundsätze der Jugendhilfe gelten deswegen auch in diesen Bereich. Das betrifft natürlich besonders den Grundsatz, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat (§ 1 SGB VIII). Immer wieder verändern Bundesgesetze die Rahmenbedingungen der Arbeit. Auf diese Veränderungen macht der Paritätische Gesamtverband aufmerksam und nimmt Stellung zu aktuellen Vorhaben.

Veränderungen durch den Bund im SGB VIII sorgen immer wieder dafür, dass sich die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung nachhaltig verändern. In der Vergangenheit stand der Ausbau der Plätze zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung stark im Vordergrund.

Durch das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes - auch als Gute-KiTa-Gesetz bekannt - sollte nun auch die Qualität flächendeckend verbessert werden. Ob und in welchem Umfang dies gelingen wird, wird sich möglicherweise erst in einigen Jahren zeigen.

Eine Schale mit dunklen und hellen Bohnen, an der Wand bunte Blumenzeichnungen.

Gesetzgebung

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (27.12.2004) sollten der Ausbau von Tageseinrichtungen und die Aufwertung der Kindertagespflege und eine verbesserte Förderung von Kindern erreicht werden. Innerhalb von fünf Jahren sollten bundesweit 230.000 zusätzliche Plätze der Kindertagesbetreuung entstehen.

Die vorher bestehende Verpflichtung über ein „bedarfsgerechtes Angebot“ wurde konkretisiert, denn sie hatte nicht dazu beigetragen, das Angebot in den alten Bundesländern zu verbessern. Für Kinder unter drei Jahren sollten Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden.

Der Förderungsauftrag von Tageseinrichtungen zu Erziehung, Bildung und Betreuung wurde durch die Formulierung von Qualitätsmerkmalen konkretisiert und auf die Kindertagespflege ausgedehnt. Die Kindertagespflege sollte zu einer attraktiven, gleichrangigen Alternative ausgebaut werden.

Durch die Einfügung einer Öffnungsklausel für die Finanzierung von Tageseinrichtungen (§ 74a SGB VIII) sollte die finanzielle Förderung von Betriebskindergärten ermöglicht werden: Im Hinblick auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen wurde festgehalten, dass die bundesrechtlichen Vorgaben zur Förderung freier Träger nicht zur Anwendung kommen.

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (10.12.2008) wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem 01.08.2013 eingeführt. Auch die Kindertagespflege wurde konkretisiert und in den Ausbau einbezogen. Der Bund beteiligte sich zwischen 2008 und 2013 mit 2,15 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen Kinderbetreuungsausbau 2007-2015 an den Investitionen.

KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (19.12.2018) sieht vor, dass sich der Bund in dem Zeitraum 2019-2022 mit 5,5 Mrd. Euro an der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beteiligt.

Erklärtes Ziel des KiQuTG ist es, die Qualitätsniveaus in den Ländern anzugleichen. Das Gesetz knüpft an die jeweiligen Voraussetzungen in den Ländern an, womit es zunächst notwendig wird, die unterschiedlichen Ausgangssituationen zu erheben. Anschließend legt jedes Bundesland Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele fest, die zu einer bundesweiten Angleichung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung führen sollen.

Hier lesen Sie zum KiQuTG die Stellungnahme der BAGFW und die Checkliste des Paritätischen Gesamtverbands, die die einzelnen Schritte übersichtlich darstellt.

Monitoring

06.12.2018 Gute-KiTa-Gesetz noch nicht da - Geld schon weg

Der Bund will den Ländern 5,5 Mrd. Euro für zusätzliche Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung zukommen lassen. Doch obwohl immer noch unklar ist, ob und wann das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet wird, haben die Länder längst Fakten geschaffen. In den meisten Bundesländern wurden Elternbeitragsreduzierungen oder -befreiungen schon beschlossen und auch andere Reformvorhaben, die die Länder in der Vergangenheit beschlossen haben, treten im nächsten Jahr in Kraft, damit diese mit den Mitteln des Bundes finanziert werden können.

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