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Schwerpunkt

Kindertagesbetreuung

Ein Kind läuft im Sonnenschein auf einer Holzbrücke
Japheth Mast/Unsplash
Auf den Seiten zur Kindertagesbetreuung und Tagespflege geben wir Einblick in unsere Fachreferats- und Projektarbeit: Aktuelle politische Entwicklungen, Paritätische Veröffentlichungen, rechtliche Grundlagen, Bundesprogramme zum Thema und Arbeitshilfen/Praxishilfen möchten die Fachöffentlichkeit und die Fachkräfte gleichermaßen erreichen.

Projekt: Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden hier viele Erklär-Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen zur Entwicklung eines Partizipationskonzepts und zur Etablierung von Beschwerdeverfahren. Das ABC der Partizipation erläutert rd. 50 geläufige Begrifflichkeiten. Es gibt Materialempfehlungen für die praktische Arbeit mit Kindern u.v.m.

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Rechtliches

Immer wieder verändern Bundesgesetze die Rahmenbedingungen der Arbeit in der Kindertagesbetreuung. Auf diese Veränderungen macht der Paritätische Gesamtverband aufmerksam und nimmt Stellung zu aktuellen Vorhaben.

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Förderung des Bundes

Zahlreiche Bundesprogramme betreffen den Bereich der Kindertagesbetreuung. Wir haben einen Überblick über Fördermöglichkeiten des Bundes zusammengestellt.

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Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie"

Die Online-Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie" bietet Fachgespräche zu aktuellen kinder-, jugend- und familienpolitischen Themen. In ein- bis zweistündigen Videocalls stellen Wissenschaftler*innen und Fachpraktiker*innen ihre Expertisen vor und diskutieren diese mit den Teilnehmer*innen. Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Banner: Inforeihe Kinder, Jugend und Familie

Start des Soforthilfe-Programms "Fluthilfe 2021" der Aktion Mensch

Angesichts der katastrophalen Auswirkungen der jüngsten Hochwasserereignisse hat das Kuratorium der Aktion Mensch am 29. Juli 2021 das Soforthilfe-Programm „Fluthilfe 2021“ beschlossen.

Über das Förderprogramm werden insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem Titel „Fluthilfe 2021“ können freie gemeinnützige Organisationen Vorhaben beantragen, die zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen und zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen, die unmittelbar durch das Hochwasser im Juli 2021 verursacht wurden.

Gefördert werden dabei Vorhaben der

  • Soforthilfezur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Barrierefreiheit.
    Anträge für diese Soforthilfe können im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021 gestellt werden.
    Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.
  • Investitionsförderung zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar, sowie zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen.

Anträge für diese Investitionsförderung können im Zeitraum vom 06.08. – 30.06.2022 gestellt werden.

Die Anträge auf Investitionsförderung gehen den Weg über Landes- und Bundesverbände.

Um die Unterstützung möglichst vielen betroffenen Organisationen zur Verfügung zu stellen, wurde der Empfängerkreis der Förderung geöffnet und auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe ausgeweitet.

Alle Informationen zum Förderangebot finden Sie im Anhang.  Darin sind auch einige Besonderheiten des Programms aufgeführt, die zu beachten sind.

Aktuelle Fachinformationen

Start des Soforthilfe-Programms "Fluthilfe 2021" der Aktion Mensch

Angesichts der katastrophalen Auswirkungen der jüngsten Hochwasserereignisse hat das Kuratorium der Aktion Mensch am 29. Juli 2021 das Soforthilfe-Programm „Fluthilfe 2021“ beschlossen.

Über das Förderprogramm werden insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem Titel „Fluthilfe 2021“ können freie gemeinnützige Organisationen Vorhaben beantragen, die zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen und zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen, die unmittelbar durch das Hochwasser im Juli 2021 verursacht wurden.

Gefördert werden dabei Vorhaben der

  • Soforthilfezur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Barrierefreiheit.
    Anträge für diese Soforthilfe können im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021 gestellt werden.
    Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.
  • Investitionsförderung zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar, sowie zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen.

Anträge für diese Investitionsförderung können im Zeitraum vom 06.08. – 30.06.2022 gestellt werden.

Die Anträge auf Investitionsförderung gehen den Weg über Landes- und Bundesverbände.

Um die Unterstützung möglichst vielen betroffenen Organisationen zur Verfügung zu stellen, wurde der Empfängerkreis der Förderung geöffnet und auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe ausgeweitet.

Alle Informationen zum Förderangebot finden Sie im Anhang.  Darin sind auch einige Besonderheiten des Programms aufgeführt, die zu beachten sind.

Start des Soforthilfe-Programms "Fluthilfe 2021" der Aktion Mensch

Angesichts der katastrophalen Auswirkungen der jüngsten Hochwasserereignisse hat das Kuratorium der Aktion Mensch am 29. Juli 2021 das Soforthilfe-Programm „Fluthilfe 2021“ beschlossen.

Über das Förderprogramm werden insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Unter dem Titel „Fluthilfe 2021“ können freie gemeinnützige Organisationen Vorhaben beantragen, die zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen und zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen, die unmittelbar durch das Hochwasser im Juli 2021 verursacht wurden.

Gefördert werden dabei Vorhaben der

  • Soforthilfezur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Barrierefreiheit.
    Anträge für diese Soforthilfe können im Zeitraum vom 06.08. – 31.12.2021 gestellt werden.
    Die Anträge auf Soforthilfe werden über DIAS direkt an die Bundesverbände geleitet.
  • Investitionsförderung zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar, sowie zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen.

Anträge für diese Investitionsförderung können im Zeitraum vom 06.08. – 30.06.2022 gestellt werden.

Die Anträge auf Investitionsförderung gehen den Weg über Landes- und Bundesverbände.

Um die Unterstützung möglichst vielen betroffenen Organisationen zur Verfügung zu stellen, wurde der Empfängerkreis der Förderung geöffnet und auf Einrichtungen, Dienste und Wohnangebote der Kinder- und Jugendhilfe ausgeweitet.

Alle Informationen zum Förderangebot finden Sie im Anhang.  Darin sind auch einige Besonderheiten des Programms aufgeführt, die zu beachten sind.