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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Behinderung und Ableism

Behinderung wird durch die Barrieren und Beeinträchtigungen definiert, die eine Person in der Gesellschaft erlebt. Die gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme von behinderten Menschen an der Mehrheitsgesellschaft wird oftmals stark eingeschränkt. Von einer Behinderung wird meist gesprochen, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft und gravierend ist."

Eine Behinderung ist keine Krankheit. Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, auch Ableism (aus dem Englischen able = fähig) genannt, benachteiligt Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Behinderung. Sie werden dabei nur durch ihre Behinderung wahrgenommen, andere Aspekte ihrer Persönlichkeit oder ihre Fähigkeiten werden ignoriert. Damit einher geht das Verständnis, dass Menschen mit einer Behinderung nicht vollwertige Mitglieder der Gesellschaft sein können, also weniger wert sind als Menschen ohne Behinderung.

Schon der Terminus "Behinderung" wird von Menschen mit Behinderung sehr kontrovers diskutiert, da er auf eine Hinderung oder ein Nicht-vollständig-Sein hindeutet. Häufig werden Menschen mit Behinderung bei Infrastrukturprojekten nicht mitgedacht, Barrieren behindern ihre Teilhabe und Teilnahme in der Gesellschaft und auch am Arbeitsleben.

Manche betonen: Menschen mit Behinderungen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert. Nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2013 fallen chronische Krankheiten auch unter das durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) geschützte Diskriminierungsmerkmal Behinderung. Dadurch haben Menschen mit einer chronischen Krankheit einen speziellen Schutz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Beispiele: "Ein Kind in der Kita kommuniziert ausschließlich über Gebärden. Es wird nicht darauf geachtet, dass die anderen Kinder und Erzieher*innen auch ein paar Gebärden lernen. Es gibt keine Angebote für alle Kinder, die in Gebärden stattfinden." "In der Kita sagen ein paar Kinder, dass sie nicht mit dem Kind mit Behinderung spielen wollen. Auf Nachfrage durch die Erzieherin geben zwei Kinder die Behinderung als Grund an. Die Aussage wird unkommentiert stehen gelassen."