Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
Mit dem Begriff Erziehungs- und Bildungspartnerschaft wird betont, dass Eltern/Erziehungsberechtigte und Kita/Kindertagespflegepersonen zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten sollen. Dies wird vom SGB VIII ausdrücklich gefordert (§ 22 SGB VIII). Erziehungs- und Bildungspartnerschaft basiert auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt, Wertschätzung und der Bereitschaft, in den Dialog zu treten. Transparente wechselseitige Information und die Beteiligung der Eltern an Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten der Kita (demokratische Partizipation) setzen die Erziehungspartnerschaft auf der Ebene der Institution fort.
Zum Weiterlesen:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin (Hg.) (2014): Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege. Aktualisierte Neuauflage. Berlin.