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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Europäische Menschenrechtskonvention

Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1950 erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von jedem Menschen einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa.

Der Europäischen Menschenrechtskonvention ist unverkennbar anzumerken, dass sie an die im Dezember 1948 beschlossene “Allgemeine Eklärung der Menschenrechte” der Vereinten Nationen angelehnt ist. Nur ist es im Vergleich zur AEMR bei der Europäischen Konvention nicht bei einer bloßen unverbindlichen Absichtserklärung geblieben, sondern es ist auch ein besonderer Rechtsschutz in das Abkommen aufgenommen worden: Der internationale Gerichtshof ist für die Durchsetzung der in der Konvention aufgeführten Menschenrechte zuständig.

Die “Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten” ist am 4. November 1950 in Rom vom Ministerkomitee des Europarats beschlossen worden.