Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Europäische Menschenrechtskonvention
Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1950 erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von jedem Menschen einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa.
Der Europäischen Menschenrechtskonvention ist unverkennbar anzumerken, dass sie an die im Dezember 1948 beschlossene “Allgemeine Eklärung der Menschenrechte” der Vereinten Nationen angelehnt ist. Nur ist es im Vergleich zur AEMR bei der Europäischen Konvention nicht bei einer bloßen unverbindlichen Absichtserklärung geblieben, sondern es ist auch ein besonderer Rechtsschutz in das Abkommen aufgenommen worden: Der internationale Gerichtshof ist für die Durchsetzung der in der Konvention aufgeführten Menschenrechte zuständig.
Die “Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten” ist am 4. November 1950 in Rom vom Ministerkomitee des Europarats beschlossen worden.