Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Kita-Verfassung
In einer Kita-Verfassung wird in aller Regel festgehalten, wie Kinder, Eltern, Fachkräfte, Kitaleitung und Träger zusammen arbeiten und leben wollen. Es werden Rechte und Pflichten, wie auch Verfahren beschrieben, wenn es zu „Störungen“ kommt. Dazu sollen auch die Gremien und Verfahren für die Beteiligung von Kindern verbindlich festgelegt werden. Denn Kinder in Kindertageseinrichtungen haben das Recht, an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden; eine Kita muss dazu geeignete Verfahren entwickeln und für die Kinder die Möglichkeit schaffen, sich zu beschweren (§§ 8 und 45 SGB VIII).
Die Kita-Verfassung ist eine solche Möglichkeit, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu verstetigen. In ihr sollte festgelegt werden, worüber jedes Kind selbst entscheidet, worüber Kinder und Erwachsene gemeinsam entscheiden und worüber Kinder nicht entscheiden dürfen. Außerdem sollte in ihr enthalten sein, in welchen Gremien, also Kinderkonferenzen, Kita-Rat, Vollversammlungen, Teamsitzungen usw. welche Entscheidungen getroffen werden.
Eine Kita-Verfassung wird in der Regel immer vom gesamten Team und der Leitung einer Einrichtung in einer mehrtägigen Teamfortbildung zum Beispiel nach dem Konzept „Die Kinderstube der Demokratie“ erarbeitet.
Eine Kita-Verfassung kann für die dauerhafte und systematische Umsetzung der Partizipation von Kindern sehr hilfreich sein. Wichtig ist aber auch die demokratische Haltung der pädagogischen Fachkräfte und die Fähigkeit der pädagogischen Fachkräfte, Partizipation methodisch umzusetzen.
Zum Weiterlesen:
Kinderrechte stärken - Fünf Schritte zum Partizipationskonzept für Kindertageseinrichtungen (Eine Arbeitshilfe).
Hier lesen Sie Beispiele für Formulierungen und Inhalte aus der Broschüre Kinderrechte stärken, Seite 15-18 (PDF).
Knauer, Raingard; Hansen, Rüdiger: Eine Verfassung für die Kita Chancen und Grenzen eines demokratischen Verfahrens, PDF, Abruf 18.12.2018.