Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Mitbestimmung
Mitbestimmung meint die Mitwirkung und Mitentscheidung von Menschen an den sie betreffenden Angelegenheiten. Dabei geht es meist um Entscheidungen oder Planungen anderer (Behörden, Arbeitgeber, Politik etc.). Kinder sind ebenso wie Erwachsene oft von Planungen anderer betroffen und haben grundsätzlich das Recht, beteiligt zu werden (siehe Beteiligungsrechte)
Synonyme Begriffe sind Mitsprache, Beteiligung oder Partizipation
Die Berücksichtigung der Meinung des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention Art. 12) ist ein Grundprinzip der Kinderrechte: Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.