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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Partizipationsrechte

Kinder haben Rechte. Zu diesen gehören die sog. Partizipationsrechte. Beispielhaft erwähnt werden soll an dieser Stelle der viel zitierte Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention.

Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Partizipationrechte von Kindern sind in Deutschland in unterschiedlichen Bundes- und Landesgesetzen geregelt:

Auf bundesgesetzlicher Ebene finden sich Regelungen vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII).

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

Mehr Informationen zu den Partizipationsrechten finden sich unter den Kinderrechten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und einen Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene herausgegeben.

Die Fähigkeit von Kindern, ihre eigene Meinung zu äußern und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen, wird häufig von Erwachsenen unterschätzt. Dafür werden viele Gründe gesehen. Unter anderem der sog. Adultismus.