Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Selbstbestimmung/Freie Persönlichkeitsentfaltung
Mit Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht, das auch durch unsere Verfassung geschützt wird. In unserem Grundgesetz steht deswegen auch in Art 2, Absatz 1, dass "jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat.
Selbstbestimmung heißt aber nicht, dass man ohne Rücksicht auf andere handeln darf. Deswegen steht im Grundgesetz auch, dass die Freiheit dort endet, wo sie die Rechte anderer verletzt oder gegen die Vorschriften unserer Verfassung verstößt. Außerdem ist Freiheit immer auch mit Verantwortung verbunden.
Ein Erwachsener ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich, bei Kindern und Jugendlichen gilt das mit Einschränkungen.
Keine Fremdbestimmung
Manchmal weiß man gar nicht genau, was man selbst will, wozu man sich entscheiden soll. Man fragt, was andere Menschen für richtig halten und richtet sich manchmal danach, was Medien oder Werbung für richtig halten. Selbstbestimmt handelt man, wenn man selbst gut überlegt, was man wirklich anstrebt. Bei den Überlegungen können andere helfen, die Entscheidung aber müssen Erwachsene selbst treffen. Fremdbestimmung ist das Gegenteil von Selbstbestimmung.
Zur begrifflichen Differenzierung dient auch der Artikel zur Beteiligung
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2018.