Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Trans*/Transgeschlechtliche Menschen
Trans* (oder transgeschlechtliche Menschen) ist ein Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht beziehungsweise nicht nur mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Dazu zählen beispielsweise auch Menschen, die geschlechtsangleichende Behandlungen anstreben. Trans* sind beispielsweise "Mann-zu-Frau" Transsexuelle oder "Frau-zu-Mann" Transsexuelle, aber auch Menschen, die sich geschlechtlich nicht verorten (lassen) möchten. Das Sternchen in der Bezeichnung soll Raum für verschiedene Identitäten lassen, wie beispielsweise transsexuell, Transmann, Transfrau, transident, Transgender, ...
Das in der Gesellschaft verankerte binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich männlich und weiblich kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Am 10. Oktober 2017 verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtsbegriff neben männlich und weiblich im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Im August 2018 beschloss das Bundeskabinett daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes, der als Geschlechtseintrag den Begriff divers ermöglicht.