Zum Hauptinhalt springen
Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Trans*/Transgeschlechtliche Menschen

Trans* (oder transgeschlechtliche Menschen) ist ein Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht beziehungsweise nicht nur mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Dazu zählen beispielsweise auch Menschen, die geschlechtsangleichende Behandlungen anstreben. Trans* sind beispielsweise "Mann-zu-Frau" Transsexuelle oder "Frau-zu-Mann" Transsexuelle, aber auch Menschen, die sich geschlechtlich nicht verorten (lassen) möchten. Das Sternchen in der Bezeichnung soll Raum für verschiedene Identitäten lassen, wie beispielsweise transsexuell, Transmann, Transfrau, transident, Transgender, ...

Das in der Gesellschaft verankerte binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich männlich und weiblich kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Am 10. Oktober 2017 verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtsbegriff neben männlich und weiblich im Geburtenregister zu ermöglichen oder allgemein auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Im August 2018 beschloss das Bundeskabinett daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenstandsgesetzes, der als Geschlechtseintrag den Begriff divers ermöglicht.

Siehe auch: Inter* und Sexismus