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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

UN-Kinderrechtskonvention

Mit dem 1989 verabschiedeten "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", der UN-Kinderrechtskonvention (kurz: UN-KRK), verpflichten sich die unterzeichnenden Vertragsstaaten zur Einhaltung der in der Konvention formulierten Kinderrechte. Bis auf die USA haben weltweit alle Länder das Abkommen ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren. Deutschland trat dem Abkommen 1992 bei. Seitdem ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, Kinderrechte wo nötig in deutsches Recht zu überführen und die Kinderrechte umzusetzen. Die UN-KRK stellt als Weiterentwicklung der "Erklärung der Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen von 1959 Kinderrechte erstmalig auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Festgeschrieben sind die Rechte auf Schutz, Bildung, Familie, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung oder das Recht auf Beteiligung. (Bild © National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention)

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