Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
UN-Kinderrechtskonvention
Mit dem 1989 verabschiedeten "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", der UN-Kinderrechtskonvention (kurz: UN-KRK), verpflichten sich die unterzeichnenden Vertragsstaaten zur Einhaltung der in der Konvention formulierten Kinderrechte. Bis auf die USA haben weltweit alle Länder das Abkommen ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren. Deutschland trat dem Abkommen 1992 bei. Seitdem ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, Kinderrechte wo nötig in deutsches Recht zu überführen und die Kinderrechte umzusetzen. Die UN-KRK stellt als Weiterentwicklung der "Erklärung der Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen von 1959 Kinderrechte erstmalig auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Festgeschrieben sind die Rechte auf Schutz, Bildung, Familie, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung oder das Recht auf Beteiligung. (Bild © National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention)
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