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Qualitäts-Check PQ-Sys® - Unterstützung beim Qualitätsmanagement in ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen

Ab sofort können ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen (KBS) den „Qualitäts-Check PQ-Sys® KBS“ als Unterstützung beim Aufbau und Pflege des Qualitätsmanagements erwerben. Der Check berücksichtigt alle wesentlichen QM-Förderkriterien der ambulanten Krebsberatungsstellen gem. § 65e (2) SGB V

Nationaler Krebsplan und Fördervoraussetzungen der Krankenkassen

Pro Jahr erkranken in Deutschland ca. eine halbe Mio. Menschen neu an Krebs, rund 4 Mio. sind oder waren in ihrem Leben schon einmal von einer Krebserkrankung betroffen. Menschen, die an Krebs erkranken, brauchen oft eine psychosoziale Unterstützung. Im Nationalen Krebsplan wurde mit dem Ziel 9 festgelegt, dass alle Krebspatient*innen bei Bedarf eine angemessene und bedarfsgerechte psychoonkologische Versorgung ambulant oder stationär erhalten sollen. Auf der Grundlage des Gutachtens „Psychoonkologische Versorgung in Deutschland: Bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse“ (Universität Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit) und den Arbeiten einer Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung und Finanzierungsmodelle für Krebsberatungsstellen“ im Nationalen Krebsplan wurden Empfehlungen für das Leistungsspektrum, Qualitätskriterien und Finanzierungsmodelle ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen erarbeitet und im November 2019 veröffentlicht. Unter anderem sollen ambulante Krebsberatungsstellen ein einheitliches Qualitätssicherungskonzept mit überprüfbaren Kriterien in Form eines Qualitätsmanagement-Handbuchs, auch in elektronischer Form, vorweisen.

Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Grundlage im SGB V §65e geschaffen, die eine dauerhafte Finanzierung durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sicherstellen soll. Seit 2020 können ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen einen Antrag auf eine Förderung in Höhe von 40% ihrer Personal- und Sachkosten stellen, wobei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. Ab Sommer 2021 soll der Anteil der Finanzierung durch die Krankenversicherung (GKV/anteilig PKV) von 40% auf 80% erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in der Abstimmung. Die Finanzierung des restlichen Bedarfs soll laut Empfehlungspapier der Arbeitsgruppe durch Länder und Kommunen (15%) und einen Eigenanteil bzw. Spenden abgedeckt werden.

Entwicklung des Qualitätscheck PQ-Sys® für Krebsberatungsstellen

Im Jahr 2020 hat die Fachgruppe Gesundheit/Fachreferat Krebsberatung im Paritätischen Landesverband NRW gemeinsam mit ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen aus NRW und in Kooperation mit dem Zentrum für Qualität und Management im Paritätischen Gesamtverband eine trägerübergreifende Seminarreihe (als Präsenz und Onlineveranstaltungen) angeboten. Hier ging es darum, die QM-Grundlagen zu vermitteln und die Teilnehmenden bei der Erfüllung der QM-Kriterien und Erstellung eines QM-Handbuchs zu unterstützen. Besonders hilfreich für die beteiligten KBS waren nicht nur die Wissensvermittlung, sondern auch der Austausch und die Vernetzung untereinander. Begleitet wurde das Seminarreihe durch eine erfahrene QM-Referentin.

Mit dem jetzt vorliegenden Qualitäts-Check PQ-Sys® Krebsberatungsstellen  haben die ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen ein Instrument zur Selbstbewertung, Nachweisführung und Verbesserung mit allen relevanten QM-Kriterien zur Verfügung, um auf dieser Grundlage die geforderten Nachweise zu erbringen.

In der Arbeitshilfe "Qualität managen -Dokumentation PQ-Sys®" finden Sie weitere Unterstützung für die Strukturierung einer QM-Dokumentation.

Unter den Links finden Sie weitere Informationen zum Qualitäts-Check PQ-Sys® KBS und zur Arbeitshilfe Qualität managen Dokumentation PQ-Sys®

Kontakt:

Der Paritätische Gesamtverband
Zentrum für Qualität und Management
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030/ 246 36 - 363
E-Mail: pqsys(at)paritaet.org