Zum Hauptinhalt springen

Rückblick: Anhörung zum Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz am 19.02.2024

Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat am 19. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung zum geplanten Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz der Bundesregierung stattgefunden. Insgesamt elf Sachverständige waren geladen und haben deutlich gemacht, dass durch eine bessere Teilzeitmöglichkeit die Freiwilligendienste insgesamt attraktiver werden würden. Auch die grundsätzliche Anhebung der Taschengeldobergrenze wurde begrüßt, insbesondere auch von den Freiwilligen, die als Sachverständige geladen waren.

Die Anwesenden wiesen jedoch auch ausdrücklich auf die Problematik der derzeit noch nicht gesicherten Finanzierung des kommenden Jahrgangs 2024/25 hin, der im Herbst 2024 starten soll. In der aktuellen Finanzplanung für 2025 bis 2027 sind jährlich 250 Mio. Euro für die beiden Freiwilligendienst-Titel vorgesehen. Damit fehlen für den Erhalt des status quo in 2025 insgesamt 80 Mio. Für die zentrale Herausforderung der Überjährigkeit, dass also ein Freiwilligendienstjahr in der Regel zwei Haushaltsjahre betrifft, gibt es bisher noch keine haushaltstechnische Lösung.

Solange hierfür keine Lösungen gefunden seien und auch dauerhaft nicht mehr Förderung in die Freiwilligendienste fließe, würden sich die gesetzlichen Änderungen für die allermeisten Freiwilligen kaum positiv auswirken. Denn die Auszahlung von höheren Taschengeldern obliegt den Einsatzstellen, die aufgrund von Inflation und Kostensteigerungen eher weniger als mehr finanzielle Ressourcen zur Verfügung haben.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Deutschen Bundestages.