Konkret bedeutet das: Bereits angelegte und in der Bearbeitung befindliche Anträge beim Antragsteller können nur noch bis Donnerstag, den 31. Dezember 2020 beim Paritätischen Gesamtverband eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Förderanträge in der Mikroförderung Barrierefreiheit (Förderprogramm Barrierefreiheit für alle), Anträge zum 5. Mai (Förderprogramm Aktionen zur Bewusstseinsbildung) sowie das Aktions-Förderangebot „Internet für alle“. Diese Förderangebote sind von der Anpassung nicht betroffen.
Bereits eingereichte Anträge beim Bundesverband sowie bei der Aktion Mensch werden im üblichen Verfahren bearbeitet.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere zuständigen Teamkolleg*innen der Mikroförderung unter 030-24636-413 Tanja Wedde oder 030-24636-444 Margitta Hagelskamp.