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BAGFW-Positionspapier "Gemeinnützig & innovativ in die Zukunft"

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Erstmals haben sich die sechs gemeinnützigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf ein gemeinsames Positionspapier zu sozialen Innovationen, Entrepreneurship und Verantwortungseigentum verständigt - und beziehen darin klar Stellung.

In der laufenden und in den vergangenen Krisen hat die gemeinnützige Wohlfahrtspflege immer wieder bewiesen, dass auf sie auch in Krisenzeiten Verlass ist. Gerade im Sozialen gilt: Der Markt wird es nicht richten. Die Sicherung von Teilhabe, Inklusion und Partizipation verträgt sich nicht mit Profitstreben, sie muss gemeinnützig erfolgen. Die Gemeinnützigkeit ist dabei mehr als ein steuerlicher Status: sie markiert eine Haltung, gekennzeichnet durch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zur aktiven Mitgestaltung des Sozialen und zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere. Und gerade dadurch schaffen sie permanent soziale Innovationen.

Gemeinsam haben die sechs gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände gemeinsam formuliert, was soziale Innovationen ausmacht, was Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Wohlfahrtspflege und Entrepreneurship sind, warum das Prinzip der Gemeinnützigkeit größere Verbreitung finden muss und warum wir keine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum brauchen.

Soziale Innovationen sind kein Selbstzweck. Sie müssen sich daran messen lassen, ob sie einen Beitrag dazu leisten, bestehende Defizite unter Beteiligung der betroffenen Menschen und ihrer Erfahrungen überwinden zu helfen. Die Freie Wohlfahrtspflege initiiert, fördert und gestaltet die Innovationsentwicklung mit den Menschen und für die Menschen, die es betrifft. Der gemeinnützige, eingetragene Verein ermöglicht Partizipation und die Integration auch unterschiedlicher Interessen. Solche zivilgesellschaftlichen Organisationsformen müssen bei der Gestaltung des Sozialen Vorrang haben.

Ökonomisierung und Privatisierung des Sozialen sind Teil des Problems, nicht Beitrag zu seiner Lösung. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege suchen und fördern Kooperationen über Organisationsgrenzen hinweg. Sie erteilen aber solchen Initiativen eine Absage, die auf Grundlage eigener wirtschaftlicher und politischer Interessen, die Existenzgrundlage der gemeinnützigen Wohlfahrtspflege aushöhlen. Eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum etwa ist nicht notwendig und stellt ein Risiko für die Grundlagen der Daseinsvorsorge in Deutschland dar.

Die Gemeinnützigkeit ist eine wichtige Grundlage für freiwilliges Engagement. Sie ist Ausdruck dessen, dass Soziale Arbeit dem Menschen verpflichtet ist, nicht dem Profit. Werden Gewinne erzielt, so müssen diese auch künftig vollständig im Sozialen reinvestiert werden. Wer an einer Lockerung des Gewinnausschüttungsverbotes arbeitet, spielt mit der Gemeinnützigkeit als zentraler Säule des deutschen Sozialstaats und des freiwilligen Engagements in Deutschland.

Die gemeinsame Positionsbestimmung ist Ausdruck der Überzeugung der Wohlfahrtsverbände insgesamt. Sie ist eine deutliche Absage gegen Ökonomisierungsbestrebungen, aber ein klares Bekenntnis zu Kooperationen zur Förderung gemeinnütziger Ziele, zur Entwicklung sozialer Innovationen im Sinne der Menschen und zur sozialen, partizipativen und inklusiven Gestaltung unseres Gemeinwesens durch eine starke Zivilgesellschaft.

Die vollständige Positionsbestimmung ist als Anlage beigefügt.


BAGFW-2020-Innovation_SEnd_VE.pdfBAGFW-2020-Innovation_SEnd_VE.pdf