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DHS Stellungnahme zur Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Hilfen und der Prävention seelischer Störungen im Kindes- und Jugendalter in Deutschland

Fachinfo
Erstellt von Mandy Gaensel

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen spricht sich in ihrer Stellungnahme vom 15.10.2020 für eine sektorenübergreifende Behandlung von Gesundheitshilfe, Suchthilfe und Jugendhilfe aus und die dafür notwendige Kooperation gesetzlich im SGB V zu verankern.

In der umfangreichen Bestandsaufnahme der Aktion Psychisch Kranke (APK) zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland werden Problemlagen und Versorgungslücken u.a. bei Kindern und Jugendlichen mit Substanzmissbrauch sowie bei Kindern aus psychisch- oder suchtbelasteten Familien beschrieben. Die Bestandaufnahme der APK unterstreicht, wie wichtig verbindliche sektorenübergreifende Behandlungspfade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind. Alle Möglichkeiten der Kliniken, vermehrt ambulante Akutbehandlungen anzubieten, die Behandlungsmöglichkeiten zu flexibilisieren und die familiären und sozialen Bezugssysteme ihrer Patientinnen und Patienten intensiver miteinzubeziehen, sind zu nutzen und voranzutreiben. Die DHS fordert darüber hinaus die Umsetzung der politisch konsentierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern. Danach sollen u.a. mehr interdisziplinäre Einrichtungen und Dienste für Eltern und ihre Kinder entstehen, die je nach Bedarf und Zuständigkeit Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Gesetzlichen Rentenversicherung als auch Leistungen der Kinder- und Jugendendhilfe und Suchthilfe bzw. Eingliederungshilfe integriert erbringen. Entsprechende Einrichtungen oder Abteilungen könnten sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich angesiedelt werden.



2020-10-15 DHS STN Kooperation und Schnittstellen psychisch kranke Kinder.pdf2020-10-15 DHS STN Kooperation und Schnittstellen psychisch kranke Kinder.pdf