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Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge: Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen wurde am 30. September im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags diskutiert.

Neben der Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge und der Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags sollen künftig auch Menschen mit einem GdB unter 50 den Pauschbetrag geltend machen können, ohne zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen. Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig davon geltend gemacht werden können, ob bei der zu pflegenden Person das Kriteriums "hilflos" vorliegt. Der Pflege-Pauschbetrag wird darüber hinaus erhöht bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 und neu eingeführt bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3. Für die Pflege-Pauschbeträge sieht der Gesetzentwurf Ende 2026 eine Evaluierung vor.

Der Gesamtverband hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes die Erhöhung der Pauschbeträge grundsätzlich begrüßt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Verdopplung nicht ausreicht. Um heute eine Entlastungswirkung zu erreichen, wie sie zum Zeitpunkt der letzten Anpassung 1975 bestand, hätten die Pauschbeträge verdreifacht werden müssen. Er fordert außerdem eine rechtlich verankerte jährliche Anpassung des Pauschbetrages.

Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung äußerten sich die Sachverständigen ebenfalls insgesamt positiv über den Gesetzentwurf. Die vorgesehenen Regelungen stellten eine große vereinfachende Wirkung für Steuerbehörden und Menschen mit Behinderungen dar. Außerdem sei eine Erhöhung nach 45 Jahren dringend notwendig. Es wurde allerdings auch im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen, dass bis zu einer erneuten Überprüfung und Anhebung der nun vorgelegten Regelungen nicht wieder Jahrzehnte vergehen dürften. Daher forderten zahlreiche Sachverständige eine automatische Dynamisierung (ggf. in Verknüpfung mit einer regelmäßigen Evaluation). Dass eine Evaluation nur für die Pflege-Pauschbeträge vorgesehen ist, wurde von mehreren Sachverständigen kritisiert.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, wer von den Pauschbeträgen bisher nicht oder verhältnismäßig weniger profitiert, es wurde diskutiert, welche Änderungen diesbezüglich noch am Gesetzentwurf vorgenommen werden sollten und wo über das Steuerrecht hinaus noch Möglichkeiten lägen, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen.

Wer die Diskussion vollständig nachvollziehen möchte, hat über die Mediathek des Bundestages dazu die Möglichkeit. Hier wird die Aufzeichnung der Öffentlichen Anhörung eingestellt. Ein Wortprotokoll findet sich in Kürze auf der Website des Deutschen Bundestages. Eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache fand während der Anhörung nicht statt, da keine Dolmetscher*innen zu finden waren. Der geladene Sachverständige des Deutschen Gehörlosen-Bundes nahm an der Anhörung daher nicht teil.

1921985_Gesetzentwurf Pauschbetrag.pdf1921985_Gesetzentwurf Pauschbetrag.pdf