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Regelungen zum vereinfachten Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen verlängert werden

Nach den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket soll der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) verlängert werden und zwar über die bisherige Geltungsdauer (30.06.2020) hinaus bis zum 30. September 2020.

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang waren mit dem sog. Sozialschutzpaket I zeitlich befristet geschaffen worden, um in Zeiten der Corona Pandemie Leistungen der Grundsicherung schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen.

Die bestehenden Regelungen sehen im Wesentlichen

  • eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von erheblichem Vermögen;
  • eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und
  • Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung


vor.