SGB IX,Anträge, Fristen
Fristenrechner für die Bearbeitung von Anträgen auf Rehabilitationsleistungen
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Rehabilitationsleistungen werden den Rehabilitationsträgern gem. §§ 14ff. SGB IX konkrete Fristen vorgeschrieben. Diese Regelungen sollen zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens beitragen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR ) hat hierfür seit dem 1.1.2019 einen Fristenrechner auf ihrer Homepage veröffentlicht, der die Berechnung relevanter Fristen im Reha-Prozess ermöglicht. Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden.