Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass:
- die Ausweitung von präventiven Testungen im Bereich der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe begrüßt wird
- eine darüber hinaus gehende Ausweitung auf Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und weiteren Massenunterkünften erforderlich ist
- eine Ausweitung auf Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis, wie z. B. Personen in Frauenhäusern notwendig ist
- auch Mutter-Vater-Kind Einrichtungen einzubeziehen sind
- zu berücksichtigen ist, dass es Fallkonstellationen insbesondere in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bestehen, wo Menschen das Wochenende mit ihren Angehörigen verbringen
- die Einbeziehung der Apotheken wird begrüßt
- die vorgesehene Ausweitung der PoC Testkapazitäten für Intensivpflegedienste und andere (ambulante) Dienste wird begrüßt
- ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf mit Blick auf ärztliche Schulungen des Personals in nicht ärztlich geführten Einrichtungen besteht
Anbei finden Sie die letzte Veröffentlichung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesgesetzblatt, den Referentenentwurf des BMG und die Stellungnahme der BAGFW.2021 01 13 RefE_ÄndVO TestVO_ Ressortabstimmungdocx - final.docx
2021-01-13 Stellungnahme TestV Januar 2021 Erste ÄnderungsVO.pdf
BAnz AT 01.12.2020 V1.pdf