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Antragstellungen für das ESF-Programm des BMFSFJ "Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" bis zum 31. Juli 2020 möglich

Fachinfo
Erstellt von Tilo Liewald

Mit dem ESF-Bundesmodellprogramm soll erstmals die soziale Teilhabe älterer Menschen ab 60 Jahren einschließlich ihrer Partner*innen gestärkt werden, um somit Einsamkeit und sozialer Isolation im Alter vorzubeugen oder zu bekämpfen sowie deren finanzielle Absicherung im Alter zu stärken. Es richtet sich vorrangig an ältere Beschäftigte, die vom Ausschluss vom Arbeitsmarkt und in dessen Folge vom gesellschaftlichen Ausschluss bedroht oder betroffen sind.

Antragsteller können gemeinnützige Organisationen sein. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Die Projektträger werden finanziell (50 % der zuwendungsfähigen Kosten in stärker entwickelten Regionen, 60 % in der Übergangsregion Lüneburg und 80 % in allen anderen Übergangsregionen [Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig] dabei unterstützt, entsprechende Handlungsansätze in Kooperation mit der örtlichen Arbeitsverwaltung, der Kommune und weiteren Partnern zu erproben und zu dokumentieren. Eine Kofinanzierung durch das BMFSFJ ist nicht vorgesehen.
Die Richtlinie fördert integrierte Vorhaben aus den Einzelzielen "A - Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen durch die Inanspruchnahme von aufsuchenden Beratungs- sowie Begleitungs- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten" und "B - Begleitende Unterstützung älterer Menschen beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die nachberufliche Phase sowie in der Rente zur finanziellen Absicherung".
Das Einzelziel A umfasst:
Ausbau der offenen Seniorenarbeit vor Ort durch gezielte Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangebote für Personen ab 60 Jahren. Schaffung von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten für diese Zielgruppe.
Betreuungs- und Hilfsangebote für Personen ab 60 Jahren einschließlich ihrer Ehepartnerin/ihres Ehepartners, ihrer Lebenspartnerin/ihres Lebenspartners bzw. ihrer Lebensgefährtin/ihres Lebensgefährten, um den Verbleib in der eigenen Wohnung bzw. im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen und zu erleichtern. Stärkung und Ausbau der regionalen Netzwerke, die sich an diejenigen Menschen richten, die sich in Vorbereitung auf den Ruhestand befinden und die ihre Kompetenzen, Fähigkeiten, Wünsche und Vorstellungen in der Nachbarschaft und im Quartier einbringen wollen.
Ausbau des freiwilligen Engagements: z. B. ältere Menschen übernehmen eine Patenschaft für ein Kind („Leihgroßeltern“), aufsuchende Seniorenhilfe (ältere Menschen als „Kümmerer“ für ältere Menschen).
Das Einzelziel B umfasst:
Aufbau eines aufsuchenden systemischen Beratungsangebotes für ältere Menschen, die Leistungsansprüche (z. B. auf Grundsicherung im Alter) haben, aber nicht wahrnehmen. Dadurch soll älteren Menschen geholfen werden, ein menschenwürdiges Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Vermittlung von Seniorinnen und Senioren an die Schuldnerberatung (bei Bedarf): Beratung zu Versicherungs-, Wohnungs-, Renten-, Sozialleistungs-, Gesundheits-, Ver- und Überschuldungsfragen.
Wege in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für ältere Menschen in der Grundsicherung im Alter und nachberuflichen Phase: in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit, regionalen Betrieben oder Behörden sollen für ältere Menschen Möglichkeiten einer Beschäftigung fallbezogen reflektiert und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Zuwendungen werden für die Vorhaben der Ziele A und B nur gewährt, die mit mindestens einem Kooperationspartner realisiert werden (z. B. mit Kommune, Jobcenter, anderen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, weiteren gemeinnützigen
Organisationen oder Betrieben), da mit diesem Programm örtliche Strukturen aufgebaut oder verstärkt werden sollen.
Aus der im Antrag vorzulegenden Kooperationsvereinbarung müssen die Art der Kooperation, die Aufgabenverteilung und die Höhe der Mittel der einzelnen Kooperationspartner hervorgehen, sofern Mittel für die Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden.


Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmfsfj/staerkung-teilhabe-aeltere.html

Text der Richtlinie aus dem Bundesanzeiger: teilhabe.pdfteilhabe.pdf