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Grundsicherung im Alter beantragen

Der neue Freibetrag in § 82a SGB XII führt zu einer deutlichen Ausweitung der Grundsicherungsberechtigten.

Die Grundrente war lange umstritten, Seit 1. Januar 2021 gibt es sie. Gesehen hat sie noch keiner, weil die Ermittlung der Voraussetzungen und die komplizierte Berechnung zu ersten Ergebnissen erst im Sommer 2021 führen werden. Einige Berechtigte werden auch bis Ende 2022 warten müssen. Beantragt werden muss die Grundrente nicht. Sie wird automatisch berechnet und gegebenenfalls bewilligt und dann auch nachgezahlt.

Gleichzeitig mit der Grundrente ist ein neuer § 82a SGB XII geschaffen worden, der für Berechtigte auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einen neuen Freibetrag von bis zu 223 € monatlich enthält. Voraussetzung sind 33 sogenannte Grundrentenjahre. wenn diese erfüllt sind, gibt es den neuen Freibetrag auf Alterseinkünfte.

Da Grundsicherung im Unterschied zur Grundrente nicht automatisch bewilligt wird, sondern beantragt werden muss, kann es in vielen Fällen angezeigt sein, zumindest vorsorglich Grundsicherung zu beantragen. Näheres können Sie in diesem Dokument nachlesen: SGBXII_82a_Info.docxSGBXII_82a_Info.docx

Hilfreich sind auch die Informationen auf der Homepage des VdK: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/81213/vdk_raet_zu_antrag_auf_grundsicherung_im_alter