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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Fachinfo
Erstellt von Erika Koglin

Mit Schreiben vom 14.01.2015 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) durch das Bundesministerium der Finanzen geändert.

Der AEAO enthält einige neue Regelungen. In die Nr. 3 des AEAO zu § 59 (Voraussetzungen der Steuervergünstigung) wird folgender Satz eingefügt: "Die Steuerbefreiung soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden." Dies betrifft den Steuerbescheid, mit dem festgesetzt wird, ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist.

2015-01-14-aenderung-anwendungserlass-abgabenordnung-1.pdf2015-01-14-aenderung-anwendungserlass-abgabenordnung-1.pdf