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BAR_Integrationsfachdienste

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“ mit den geänderten Vergütungspauschalen

Der Ausschusses "Gemeinsame Empfehlungen" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat empfohlen, die "Gemeinsame Empfehlung zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Rehabilitationsträger" hinsichtlich der Finanzierung, des Schnittstellenmanagements und der Nachhaltigkeit zu überarbeiten. Dem ist der Vorstand der BAR gefolgt. Die BAR hat die Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“ mit den geänderten Vergütungspauschalen sowie das Einlegeblatt zur Gemeinsamen Empfehlung als pdf-Datei veröffentlicht. Nach Informationen der Geschäftsstelle der BAR liegt Seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung derzeit eine vorläufige Zustimmung zu den geänderten Vergütungspauschalen vor. Eine rückwirkende Zustimmung soll nach entsprechender Gremiensitzung im Februar 2015 erfolgen. Die anderen Leistungsträger haben dem Vorschlag zugestimmt. Somit konnte ein erster Schritt abgeschlossen werden.

Die Fachgruppe "Integrationsfachdienste" wird die Empfehlung in einem zweiten Schritt hinsichtlich der Finanzierungsstruktur, des Schnittstellenmanagements und der Nachhaltigkeit der Maßnahme überprüfen bzw. diese überarbeiten. Die Beratung soll am 03.02.2015 bei der BAR fortgesetzt werden.

Die "Gemeinsame Empfehlung zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Rehabilitationsträger" und die Anlage zur Vergütung sind im Anhang beigefügt.

Anlagen

BARBroGeEmIFD Anlage.pdfBARBroGeEmIFD web2014 (2).pdf