Zum Hauptinhalt springen

Bundesrat berät über Freizügigkeitsgesetz

Fachinfo
Erstellt von Claudia Karstens

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 10. Oktober 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU beraten

In ihrer Stellungnahme begrüßen die Länder zwar die Absicht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Weisen jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer gewollten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde. Geplant ist eine Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterbringung und Heizung nach § 46 SGB II. Kritisiert wird auch, dass die Entlastung um 25 Millionen nur einmalig für das Jahr 2014 vorgesehen ist. Diese Summe stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand.

Die Länder bemängeln zudem, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden für den Bereich des Taxen- und Mietwagengewerbes bislang unzureichend geregelt ist. Da auch in diesem Gewerbe ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bestehe, sei die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden dringend zu verbessern.

Bedauerlich ist aus Sicht des Paritätischen, dass der Bericht zum Beschluss des Bundesrates immer noch mit "Missbrauch der Freizügigkeit in der EU eindämmen" betitelt wird, obwohl weder der Zwischen- noch der Abschlussbericht diesen mit Fakten belegen konnte. Auch die Sachverständigen, die am Montag, den 13. Oktober 2014, im Innenausschuss zu den geplanten Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes angehört wurden, waren sich überwiegend einig, dass Rechtsmissbrauch nicht das überwiegende Problem ist. Siehe hierzu weitere Fachinformation zur Anhörung.

Den Bericht und die Stellungnahme des Bundesrates finden Sie hier.