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Partizipationsfonds

Förderbekanntmachung des BMAS zum Partizipationsfonds für die Förderperiode 2020, Frist 28.01.2020 und WS zur Unterstützung bei der Antragstellung

Bereits im Juni dieses Jahres haben wir über die  Förderbekanntmachung des BMAS zum Partizipationsfonds für die Förderperiode 2020 informiert. (https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/soziale-arbeit-und-unterstuetzung/partizipationsfonds-foerderbekanntmachung-des-bmas-fuer-die-foerderperiode-2020/)

Förderanträge für Projekte im Jahr 2020 können laut Pressemeldung  vom 10.12.2019 des BMAS nun bis zum 28.01.2020 gestellt werden. Förderfähig sind z. B.:

- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien

- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige

- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahme für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich

- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 € pro Jahr

- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs.

Des Weiteren werden  zur Unterstützung bei der Antragstellung zweimal jährlich Workshops vom Projektträger gsub angeboten. Diese dienen dazu, Informationen zu den Antragsfragen und -anforderungen sowie zum Zuwendungsrecht zu geben und Fragen zu beantworten. Der nächste Workshop "Ausgabenplanung und -abrechnung im Partizipationsfonds" findet am Dienstag, den 17. März 2020, in den Räumen der gsub mbH in Berlin statt. Er richtet sich an Vertreter*innen von Organisationen, die an einer Antragsstellung im Partizipationsfonds interessiert sind oder die bereits eine Projektförderung erhalten. Die Anmeldefrist endet am 25. Februar 2020. Der Link zur Anmeldung steht auf der Website der gsub mbH zur Verfügung: https://www.gsub.de/anmeldung-antragsworkshop-partizipationsfond/

 Weitere Informationen können der Pressemeldung des BMAS unter folgendem Link entnommen werden.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/foerderbekanntmachung-des-bundesministeriums-fuer-arbeit-und-soziales.html