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UN-Behindertenrechtskonvention

Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen – FbJJ – zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat das 10 jährige Jubiläum der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Anlass genommen und konkrete Gesetzesänderungen, z.B. im SGB IX vorgeschlagen, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beitragen. Dabei wird Bezug auf 14  Artikel der UN-BRK genommen. Die Vorschläge betreffen u.a.:

- den Behinderungsbegriff,

- den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe,

- das Wunsch- und Wahlrecht und das Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe,

- die Assistenzleistungen und die Heranziehung von Einkommen,

- das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz (z.B. Verbandsklagerecht),

- den Leistungsausschluss von Berechtigten nach dem AsylbLG sowie Leistungseinschränkungen von Ausländerinnen und Ausländern,

- die Regelungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und

- die Assistenzleistungen im Krankenhaus.

Das Forum versteht diese Vorschläge als erstes Arbeitsergebnis, das Ende 2019 in einen umfassenderen Gesetzesentwurf zur Verwirklichung der Rechte aus der UN-BRK einfließen soll. Die Vorschläge sind im Anhang beigefügt.

190314_FbJJ_Vorschla308ge_UNBRK_Endfassung-1.pdf