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Koalitionsverhandlungen: Das Land sozialpolitisch gestalten

Stellungnahme
Erstellt von Jonas Pieper

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen haben Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und Dr. Ulrich Schneider im Namen des Paritätischen Gesamtverbandes heute einen offenen Brief an die Verhandlungsteams von CDU/CSU und SPD verschickt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesen Tagen werden Sie in den Koalitionsverhandlungen möglicherweise die Weichen für die Politik der kommenden Jahre stellen. Trotz wirtschaftlich guter Rahmendaten muss es große Sorge bereiten, dass die Armut in Deutschland nicht weniger wird. Vielmehr haben die Menschen nur sehr ungleich Anteil an den wirtschaftlichen Erfolgen und dem zunehmenden Wohlstand. Soziale Unsicherheit greift um sich und gefährdet den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, wovon die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl Zeugnis geben.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes muss nach unserem Verständnis als Wohlfahrtsverband in den nächsten vier Jahren ein zentrales Ziel für die Bundesregierung sein. Es bedarf einer Fülle von Maßnahmen, dieses Ziel zu erreichen. Wir möchten nur einige herausgreifen und Ihnen mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen als besonders dringlich empfehlen:

  • Die Zahl der von Armut im Alter betroffenen Menschen wächst in einer besorgniserregenden Geschwindigkeit. Vordringlich ist für uns die Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus genauso wie die zielgenau Förderung der Alterssicherung besonders einkommensarmer Personen und die Verbesserungen der Situation von Erwerbsminderungsrenten. Die in den Sondierungen avisierte Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025 reicht nicht aus, da unmittelbar darauf ein deutliches Absinken des Rentenniveaus droht. In der Altersgrundsicherung halten wir die Anhebung der Regelsätze und die Einführung von Einkommensfreibeträgen für alle Rentenzahlungen für zwingend. Das in den Sondierungen thematisierte Konzept einer "Grundrente" lehnt der Paritätische ab. Die administrative Umsetzung einer solchen "Grundrente" ist wegen der vorgesehenen Bedürftigkeitsprüfung verwaltungsaufwändig. Eine Anspruchsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren inklusive Zeiten der Kindererziehung und Pflege ist grundsätzlich zu hoch. Zudem fehlt eine Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit.
  • Kinderarmut ist unverändert ein großes und vernachlässigtes Problem. Der Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland verlangt konsequente Reformen beim Familienleistungsausgleich, eine grundlegende Neukonzipierung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes und spürbare Investitionen in die Infrastruktur. Der Paritätische plädiert mit vielen anderen Verbänden gemeinsam für eine einkommensorientierte und bedarfsdeckende Kindergrundsicherung außerhalb des SGB II. Von der geplanten Anhebung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrages profitieren Kinder und Jugendliche, deren Eltern im SGB II Leistungsbezug sind, nicht. Von dieser Maßnahme kann daher keine entscheidende armutsvermeidende Wirkung ausgehen. Das gilt auch für die geplanten kleineren Korrekturen beim Kinderzuschlag. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket, das derzeit nicht bei den betroffenen Familien ankommt, muss ersetzt werden durch echte Rechtsansprüche auf Teilhabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts und durch eine verstärkte Förderung der freien Jugendhilfe vor Ort.
  • Die gegenwärtigen Bildungsausgaben in Deutschland werden den vielfältigen bildungspolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und Horten ist ein zentrales Anliegen. Dieser muss insbesondere den Ansprüchen der Eltern und den Bedarfen der Kinder nach hochwertiger Betreuung und Förderung gerecht werden. Das kann nur gelingen, wenn Fachkräfte gut qualifiziert werden. Dafür müssen die Ausbildungssysteme durchlässiger, transparenter und anschlussfähiger werden. Der Bundesgesetzgeber hat für Mindestqualitätsstandards und einheitliche Finanzierungssysteme in ganz Deutschland Sorge zu tragen. In allen Bildungsbereichen müssen darüber hinaus Benachteiligungen und Bildungshürden abgebaut werden und Inklusion muss als Gestaltungsprinzip der Bildungslandschaft umgesetzt werden. Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Die Chancengerechtigkeit muss deshalb über gezielte Förderungsmaßnahmen deutlich verbessert werden. Darüber hinaus muss Schulsozialarbeit regelhaft an jeder Schule aufgebaut und ausgestattet werden.
  • In dieser Legislaturperiode müssen die Weichen für mehr bezahlbaren, barrierefreien und lebenswerten Wohnraum gestellt werden. Die im Rahmen der Sondierungen geplanten zweckgebundenen zwei Milliarden Euro zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund von 2020 bis 2021 sind ein guter Anfang, reichen aber nicht aus, um den Bedarf an sozialem Mietwohnraum nachhaltig zu decken. Die dauerhafte Zuständigkeit des Bundes ist in gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern sicherzustellen. Es müssen zusätzliche öffentliche Investitionen zweckgebunden getätigt werden, um dem Rückgang der Sozialwohnungen entgegenzuwirken. Weiterhin ist ein gemeinnütziger Wohnungssektor einzuführen, um dauerhaft preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
  • Am deutschen Arbeitsmarkt haben sich seit zwei Jahrzehnten prekäre Beschäftigungsverhältnisse etabliert, die den betroffenen Arbeitnehmer/-innen lediglich geringe Entlohnungen, wenig soziale Sicherung und kaum Aufstiegschancen bieten. Dringend notwendige Maßnahmen zur Eindämmung dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse umfassen nach Ansicht des Paritätischen die Neuordnung der Minijobs, die Eingrenzung der Leiharbeit und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung.
  • Trotz der guten wirtschaftlichen Lage sind etwa 900 000 Menschen in Deutschland von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Der Paritätische begrüßt deshalb das Vorhaben zur Schaffung eines Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im SGB II. Allerdings belaufen sich die Mehrkosten des Bundes nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bereits bei 100 000 Personen auf 1,3 Milliarden Euro jährlich. Der Paritätische empfiehlt zur Erleichterung der Finanzierung, den sogenannten „Passiv-Aktiv-Transfer“ im Bundeshaushalt zu verankern. Grundsätzlich muss die aktive Arbeitsförderung einschließlich der Qualifizierung massiv ausgebaut werden. Im Jahr 2016 nahm nur noch jede/r elfte Leistungsberechtigte im erwerbsfähigen Alter an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil.
  • Der nach den Sondierungen angekündigte Verzicht auf eine höhere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen ist aus Sicht des Paritätischen ein grundlegender und folgenreicher Fehler. Drängende sozialpolitische Maßnahmen – von höheren Leistungen der Grundsicherung bis hin zu familienpolitischen Leistungsverbesserungen – sind ohne zusätzliche Steuermittel nicht realisierbar. Das Gleiche gilt für den dringend notwendigen Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur. Regionale und soziale Spaltungen können so nicht überwunden werden. Die geplante Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde die finanziellen Spielräume weiter verringern. Kleine und mittlere Einkommen würden dagegen von der Abschaffung kaum profitieren.
  • Aus Sicht des Paritätischen ist es unverständlich, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Sondierungen kein Thema war. Wir fordern ein umfassendes Wunsch- und Wahlrecht und umfangreiche Änderungen am Bundesteilhabegesetz. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf eigenständiges bzw. assistiertes und barrierefreies Wohnen. Die zukünftige Bundesregierung sollte sich zudem stärker für die Umsetzung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit und Diskriminierungsschutz einsetzen. Für behinderte Kinder und Jugendliche fordern wir weiterhin ein inklusives SGB VIII. Auch im Bereich der Bildung gilt es, das Recht auf Inklusion umzusetzen. Die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung sind menschenrechtswidrig. Sie sollten aus den Wahlgesetzen für die Bundestags- und Europawahl gestrichen werden. Parallel sollen Wahlassistenzen ausgebaut und gefördert werden.
  • Die in den Sondierungen vereinbarte Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Damit es ist jedoch nicht getan. Eine echte finanzielle Entlastung und mehr Gerechtigkeit im medizinischen und gesundheitlichen Versorgungssystem würde die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung bringen. Die Forderung des Paritätischen lautet daher, die Zweiteilung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung aufzuheben und alle Einkommensarten gleichermaßen in das Krankenversicherungssystem einzubeziehen.
  •  In der Alten- und Krankenpflege sind Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung dringend nötig. Gleiches gilt für Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung. Die im Sondierungspapier angekündigte Entlastung bei der medizinischen Behandlungspflege geht in die richtige Richtung, ist jedoch bei weitem zu wenig. Die angekündigten 8000 geförderten Fachkraftstellen entsprechen bei ungefähr 13 000 stationären Pflegeeinrichtungen nur einem Anteil von 0,6 Vollzeitstellen pro Einrichtung. Die dringend benötigten Verbesserungen dürfen dabei nicht zu einer weiteren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen. Im Gegenteil, die Belastung muss deutlich und schnell gesenkt werden. Die Pflegeversicherung sollte – auf Basis eines Bürgerversicherungsmodells – grundsätzlich 85 Prozent der Kosten für pflegebedingte Aufwände ambulant und stationär übernehmen. Zur Gestaltung einer guten Digitalisierung in der Pflege fordert der Paritätische außerdem einen Runden Tisch mit allen relevanten Akteuren.
  •  Nach wie vor ist es in Deutschland für viele Frauen alltägliche Realität körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt zu erleben. Aus Sicht des Paritätischen braucht es dringend niedrigschwellige und bedarfsgerecht finanzierte Hilfe und Unterstützung. Aktuell werden schutzsuchende Frauen und deren Kinder regelmäßig aus Platzmangel von Frauenhäusern abgewiesen oder nicht bedarfsgerecht unterstützt. Das Sondierungspapier enthält hierzu erste positive Ansätze, die aber konkretisiert und ergänzt werden müssen. Der Paritätische fordert die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder und eine adäquate finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Der uneingeschränkte Gewaltschutz für Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ist sicherzustellen. Das Aufenthalts- und Asylgesetz schränkt den Zugang dieser Frauen zu einer geschützten Unterkunft und zu Unterstützungsmöglichkeiten deutlich ein.
  •  Hinsichtlich der Aufnahme und Integration von Geflüchteten stellen sich für die nächste Legislaturperiode nach wie vor zahlreiche Aufgaben auf globaler, europäischer sowie nationaler Ebene. Dazu gehört aus Sicht des Paritätischen unter anderem, dass der zügige Zugang zu einem individuellen und fairen Asylverfahren, zu – von der Bleibeperspektive unabhängigen – Integrationsangeboten, verbesserten Bleiberechtsregelungen und zur eigenen Wohnung sichergestellt wird. Der Zugang zu Schutz muss in Europa weiterhin möglich sein. Eine zukünftige Bundesregierung muss deshalb dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes kommt. Auch für subsidiär Geschützte muss die Familienzusammenführung möglich sein. Die aktuelle Aussetzung darf keinesfalls über März 2018 hinaus verlängert werden. Asylverfahren müssen fair ablaufen. Dazu gehört, dass Betroffene von unabhängigen Stellen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Während der Laufzeit dieser Verfahren müssen Schutzsuchende menschenwürdig untergebracht werden. Die geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen bergen die große Gefahr, dass eine große Zahl von Geflüchteten jahrelang in diesen Einrichtungen verbringen müsste, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich gegenwärtig über 300 000 Asylsuchende im oft mehrjährigen Klageverfahren befinden. Die aktuelle Rechtslage und Praxis der Ausbildungsduldung erschwert zugewanderten Menschen die Integration und schafft für ausbildende Betriebe Rechtsunsicherheiten. Aus integrationspolitischer Sicht ist es deshalb geboten, für die Zeit der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren und so die spätere Verfestigung des Aufenthalts und das tatsächliche Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Die Förderung der Ausbildung sollte zudem so angeglichen werden, dass alle Geflüchteten nach drei Monaten des Aufenthalts Zugang zu allen Instrumenten der Ausbildungsförderung haben.


Derzeit schauen sehr viele Menschen in Deutschland mit großen Erwartungen auf die von Ihnen geführten Verhandlungen zur Bildung einer Koalition, darunter viele Menschen, die dringend auf staatliche Leistungen und die Hilfe von Wohlfahrtsverbänden angewiesen sind. Wir möchten Sie herzlich bitten, diese nicht zu enttäuschen.

Mit freundlichen Grüßen  

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer

 

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