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Schwerpunkt

Armutsbericht 2021

Im Hintergrund diverse Zahlen, Fotos und Grafiken, im Vordergrund eine Broschüre mit einem "Virus" auf dem Titelbild und dem Titel: "Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021".
Seit 1989 veröffentlicht der Paritätische Gesamtverband regelmäßig seine "Paritätischen Armutsberichte" zu unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der Paritätische Armutsbericht 2021: "Armut in der Pandemie."

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht. Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen. „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Galerie: Zentrale Ergebnisse des Paritätischen Armutsberichtes 2021 (für größere Ansicht anklicken)

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Galerie: Stimmen Armutsbetroffener (für größere Ansicht anklicken)

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Pressekonferenz des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zur Vorstellung des Armutsberichts am 29.06.22

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Datenquelle

Die Armutsquoten, mit denen in diesem Bericht gearbeitet werden, beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Der Mikrozensus ist die mit Abstand valideste Datengrundlage zur Berechnung von Armutsquoten in Deutschland. (1) Beim Mikrozensus (kleine Volkszählung) wird nach einer Zufallsstichprobe jährlich etwa ein Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt (circa 370 000 Haushalte bzw. 810.000 Personen). Der Stichprobenumfang ist damit weitaus größer als beim Sozioökonomischen Panel des DIW mit rund 15.000 Haushalten und 30.000 Personen, das ebenfalls zur Berechnung von Armutsquoten herangezogen wird. Ein weiterer ganz entscheidender Vorteil des Mikrozensus liegt in der Tatsache, dass die Teilnahme gesetzlich verpflichtend ist. Für die wesentlichen Fragen, so auch über das Nettoeinkommen des Haushaltes, besteht Auskunftspflicht. Entsprechend gering ist in den vergangenen Jahren die Zahl der statistischen Ausfälle von Befragten gewesen. Bis einschließlich 2019 gab es zusätzlich die gesondert erhobene EU-Einkommensstatistik EU-SILC, bei der 14.000 Haushalte befragt wurden. Diese ist 2020 in den Mikrozensus integriert worden. Im Kernprogramm wird dabei die einprozentige Stichprobe des Mikrozensus befragt, während für zusätzliche Befragungen zur Arbeitsmarktintegration, zu Einkommens- und Lebensbedingungen sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien Unterstichproben gezogen wurden. (2)

Für das Jahr 2020 gelten hinsichtlich des Mikrozensus einige Besonderheiten. So wurde für die Neugestaltung der Erhebung ein neues IT-System aufgebaut, das nach Auskunft des Statistischen Bundesamts „von den üblichen Problemen eines kompletten Systemwechsels begleitet war.” (3) Hinzu kamen Schwierigkeiten, die sich aus der Pandemie ergaben: Wurden die Erhebungen zuvor persönlich vor Ort geführt, so schränkten die Kontaktbeschränkungen dieses Vorgehen stark ein. Zusätzlich wurde das Mahnwesen, das üblicherweise die Pflicht zur Teilnahme überwacht, angesichts der pandemiebedingten Belastungen weitgehend ausgesetzt. Entsprechend sank die Rücklaufquote gegenüber den Vorjahren deutlich. Statt der bislang üblichen Ausfallquote (Unit-Non-Response) im mittleren einstelligen Bereich, lag sie für 2020 bei über 38 Prozent. (4) Diesen Missings konnte zwar mittels mathematischer Verfahren begegnet werden, so dass Armutsquoten für Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden konnten, nicht jedoch für die Regionen unterhalb der Länderebene, so dass auch der diesjährige Armutsbericht des Paritätischen darauf verzichten muss.

Eine weitere Besonderheit dieses Berichtes ist, dass die Mikrozensusergebnisse von 2020 wegen der neuen Erhebungsweise (Einführung eines elektronischen Selbsterhebungsinstruments) und Modifikationen in der Hochrechnung nur eingeschränkt mit denen aus 2019 vergleichbar sind. Dies muss bei einer Gegenüberstellung und Interpretation der Ergebnisse aus den Erhebungen 2019 und 2020 mit bedacht werden, auch wenn die Validität der Armutsquoten in 2020 gegeben ist.

Relative Einkommensarmut

Das Statistische Bundesamt und auch dieser Armutsbericht folgen einer bereits fast 40 Jahre alten EU-Konvention, was die Definition und die Berechnung von Armut anbelangt. In Abkehr von einem sogenannten absoluten Armutsbegriff, der Armut an existenziellen Notlagen wie Obdachlosigkeit oder Nahrungsmangel festmacht, ist der Armutsbegriff der EU ein relativer. Arm sind demnach alle, die über so geringe Mittel verfügen, „dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“, wie es im entsprechenden Kommissionsbericht heißt. (5)

Dieser EU-Konvention folgend zählt dieser Bericht jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, anderer Transferleistungen oder sonstiger Zuwendungen.

Das Konzept relativer Einkommensarmut zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Es geht weiter davon aus, dass Armut ein dynamisches gesellschaftliches Phänomen ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. So kann nach diesem Konzept auch – oder gerade – bei wachsendem Reichtum (und zunehmender Einkommensspreizung) Armut in einer Gesellschaft durchaus zunehmen, selbst wenn die Kaufkraft aller im Durchschnitt steigen sollte. Das Konzept der relativen Einkommensarmut setzt damit ein soziologisch anspruchsvolles Verständnis für den Zusammenhang von Wohlstandssteigerung, sich herausbildenden „Lebensweisen“ und Alltagsvollzügen und damit korrespondierenden Ausgrenzungsprozessen voraus. (6)

Mit der Präferierung des Konzeptes relativer Einkommensarmut soll die Relevanz von Konzepten eines Lebenslagenansatzes oder solchen, die Armut als „Mangel an Teilhabe“ oder „Mangel an Verwirklichungschancen begreifen“, keinesfalls in Abrede gestellt werden. Ebenso wenig wird die Relevanz öffentlicher Infrastruktur oder nicht-monetärer Ressourcen angezweifelt. Doch trägt das Konzept relativer Einkommensarmut der Tatsache Rechnung, dass Geld und Einkommen tatsächlich die entscheidende „Schlüsselressource“ darstellen, geht es um Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in dieser Gesellschaft. (7)

Aus Sicht des Paritätischen ist die 60-Prozent-Schwelle ein sehr guter Indikator, um Armut methodisch zu definieren und messbar zu machen. Mit der 60-Prozent- Marke wird eine Schwelle markiert, bei deren Unterschreiten Teilhabe an der Mitte dieser Gesellschaft in den meisten Fällen nicht mehr möglich und faktische Ausgrenzung die Folge ist. Der Paritätische Armutsbericht 2018 sowie die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV” aus 2020 (8) konnten auf Grundlage der Daten des DIW aufzeigen, dass Arme, gemessen an der 60-Prozent-Schwelle, in der Regel über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen, vielfache Versorgungslücken und Entbehrungen aufweisen und schließlich hinsichtlich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben „fundamental eingeschränkt“ sind. (9) Unterhalb der 60-Prozent-Schwelle herrscht damit Armut. Die häufig synonym verwandte Bezeichnung der „Armutsgefährdung“ übernimmt dieser Bericht nicht, da dieser Begriff angesichts der Einkommen, um die es konkret geht und der sich dahinter verbergenden massiven Armutsprobleme eher als Euphemismus angesehen werden muss.

Bei der Berechnung der Armutsquoten sind zwei statistische Besonderheiten zu beachten: Beim mittleren Einkommen handelt es sich nicht um das geläufige Durchschnittseinkommen. Dieses wird ermittelt, indem man alle Haushaltseinkommen addiert und die Summe dann durch die Anzahl der Haushalte teilt (arithmetisches Mittel). Es wird stattdessen der sogenannte Median, der mittlere Wert, errechnet: Alle Haushalte werden nach ihrem Einkommen der Reihe nach geordnet, wobei das Einkommen des Haushalts in der Mitte der Reihe den Mittelwert bzw. Median darstellt.

Der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median kann sehr groß sein. Ein Beispiel: Verfügen fünf Haushalte jeweils über ein Einkommen von 700 Euro, 1.300 Euro, 1.900 Euro, 6.500 Euro und 9.000 Euro, so haben sie im Durchschnitt (700 + 1.300 + 1.900 + 6.500 + 9.000) : 5 = 3.880 Euro. Der mittlere Wert (Median) wäre jedoch 1.900 Euro. Die mit dem Median errechnete Armutsschwelle und die sich daraus ableitenden Armutsquoten sind damit sehr „stabil“: Die Haushalte im oberen Bereich können reicher und reicher werden. Solange der Haushalt in der Mitte der Rangreihe keinen Einkommenszuwachs hat, hat dies keinerlei Einfluss auf die Armutsquoten.

Der erste Armutsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2001 wies noch beide Armutsquoten aus, die mit dem arithmetischen Mittel und die mit dem Median errechnete, und tatsächlich lag die erstere (10,2 Prozent) deutlich höher als die letztere (6,2 Prozent). Seitdem wird nur noch der Median ausgewiesen. (10)

Die andere wichtige statistische Besonderheit betrifft die Berechnung des Haushaltseinkommens selbst. Um Haushalte unterschiedlicher Größe in ihrem Einkommen und in ihren Bedarfen vergleichbar zu machen, wird das sogenannte Pro-Kopf-Haushaltsäquivalenzeinkommen ermittelt. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Haushalts nicht einfach durch die Zahl der Haushaltsmitglieder geteilt, um das Pro-Kopf-Einkommen zu ermitteln, es wird vielmehr jedem Haushaltsmitglied eine Äquivalenzziffer zugeordnet. Das erste erwachsene Haushaltsmitglied bekommt eine 1, alle weiteren Haushaltsmitglieder ab vierzehn Jahren eine 0,5 und unter vierzehn Jahren eine 0,3. Beträgt das Haushaltseinkommen eines Paares mit zwei Kindern unter 14 Jahren 4.000 Euro, ist das so gewichtete Pro-Kopf-Einkommen also nicht etwa 4.000 : 4 = 1.000 Euro, sondern 4.000 : (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3) = 1.905 Euro. Es wird also nicht durch die Zahl der Personen, sondern durch die Summe der Äquivalenzziffern (in diesem Falle 2,1) geteilt. Damit soll der Annahme Rechnung getragen werden, dass Mehrpersonenhaushalte günstiger haushalten können als Singles und dass Kinder angeblich keine so hohen Bedarfe haben wie Erwachsene oder Jugendliche. Die Setzung dieser Äquivalenzziffern entspricht einer Konvention, die nicht unbedingt reale Verhältnisse beschreibt. Umgekehrt wird zur Bestimmung der 60-Prozent-Armutsschwelle für diesen vierköpfigen Haushalt von zwei Erwachsenen und zwei kleineren Kindern die 60-Prozent-Schwelle eines Singles nicht etwa mit 4, sondern wiederum mit der Summe der Äquivalenzziffern 2,1 multipliziert. In Euro lag der so ermittelte Wert, den die amtliche Statistik als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet, 2020 für Singles bei 1.126 Euro, für Alleinerziehende mit einem kleinen Kind bei 1.463 Euro und für einen Paarhaushalt mit zwei kleinen Kindern bei 2.364 Euro.

Bei der Berechnung der Armutsquoten werden dabei alle Personen gezählt, die in Haushalten leben, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt. Da bei den Armutsanalysen das Haushaltseinkommen herangezogen wird, ein entsprechender Wert für Personen in Gemeinschaftsunterkünften jedoch nicht vorliegt, werden lediglich Menschen gezählt, die einen eigenen Haushalt führen. Dies ist insofern von Bedeutung, als damit große relevante Gruppen außen vor bleiben. Sie reichen von wohnungslosen Menschen über Menschen in Pflegeeinrichtungen oder in Wohnheimen der Behindertenhilfe bis hin zu Strafgefangenen oder Geflohenen in Gemeinschaftsunterkünften.

Fußnoten:

(1) Näheres zum Mikrozensus: Statistisches Bundesamt (2021): Qualitätsbericht Mikrozensus 2020.

(2) Hundeborn, Janina / Enderer, Jörg (2019): Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020, in: WISTA Wirtschaft und Statistik 6/2019, S. 9-17.

(3) Statistisches Bundesamt (2021): Qualitätsbericht Mikrozensus 2020, S. 9.

(4) Ebd.

(5) Kommissionsbericht der europäischen Gemeinschaft (1983): Schlußbericht der Kommission an den Rat über das erste Programm von Modellvorhaben und Modellstudien zur Bekämpfung der Armut. Brüssel.

(6) Vgl. zum Konzept der relativen Einkommensarmut ausführlich: Ulrich Schneider (2015): Armut kann man nicht skandalisieren, Armut ist der Skandal, in: Ulrich Schneider (Hg.) Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. Frankfurt am Main.

(7) Siehe dazu auch Christoph Butterwegge (2015): Armut – sozialpolitischer Kampfbegriff oder ideologisches Minenfeld? – Verdrängungsmechanismen, Beschönigungsversuche, Entsorgungstechniken, in: Ulrich Schneider (Hg.), Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. Frankfurt am Main.

(8) Aust, Andreas (2020): Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Leben mit Hartz IV. Berlin: Der Paritätischer Gesamtverband.

(9) Der Paritätische Gesamtverband (2018): Wer die Armen sind. Der Paritätische Armutsbericht 2018. Berlin, S. 41 ff.

(10) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (2001): Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bonn, S. 26/29.