Sämtliche Bildungsangebote, die nicht Schule oder sonstige Ausbildungsangebote sind oder ausbildungsvorbereitende Angebote (siehe betroffene Einrichtungen/Angebote/Personenkreise) unterliegen nicht der Nachweispflicht (Bildungskurse, Trainings, Coaching etc.).
Finden diese Angebote jedoch in Einrichtungen statt, die der Nachweispflicht unterliegen (an Schulen, in Kindertageseinrichtungen etc.), dann obliegt es der Bewertung dieser Einrichtung, ob es sich um eine dort regelmäßig tätige Person handelt. Wenn diese Einrichtung zur der Beurteilung kommt, das es sich um eine regelmäßig dort tätige Person handelt, unterliegt die Person der Nachweispflicht und muss entsprechend den Nachweis gegenüber dieser Einrichtung erbringen.