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Corona FAQ

Dürfen Einsatzstellen Teilnehmer*innen nach Hause schicken und beurlauben?

Ja, die Einsatzstellen können auf deren Dienste – teilweise oder völlig – verzichten, was einer bezahlten Freistellung gleichkommt. Eine "Zwangsbeurlaubung" in dem Sinne, dass die Dienstberechtigten für die Freiwilligen ohne oder gegen deren Willen Urlaub im Plan einträgt, kennt das BUrlG, das gemäß § 8 S. 1 FSJG auf die hiesigen Dienstverhältnisses Anwendung findet, jedenfalls nicht.