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Corona FAQ

Finden Beratungsbesuche weiter statt?

Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden.

Der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch bleibt unverändert, einem entsprechenden Bedarf ist weiter grundsätzliche Rechnung zu tragen. Als Alternative kommen telefonische und digitale Beratungen in Betracht.