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Corona FAQ

Müssen Einsatzstellen/Träger Taschengeld weiterzahlen, wenn der/die Freiwillige von der Einsatzstelle freigestellt wird?

Die objektive Unmöglichkeit durch höhere Gewalt ist nicht von den Freiwilligen zu verantworten, ihnen kann deshalb auch nicht zugemutet werden, den ausgefallenen Dienst anderntags nachzuholen oder für die zwangsweise Freistellung Urlaub zu nehmen. Im Falle der objektiven Unmöglichkeit des Freiwilligendienstes durch höhere Gewalt laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung so weiter, als ob der [Bundesfreiwilligen]Dienst regulär abgeleistet würde.

Anders als im Bundesfreiwilligendienst ist der Bund bei den Jugendfreiwilligendiensten kein Vertragspartner bei der Durchführung des einzelnen Freiwilligendienstes. Insofern kann es für FSJ-Freiwillige keine offizielle Aussage von Seiten des Bundes hinsichtlich der Fortführung von Taschengeld und SV-Beiträgen geben.