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Verbot Konversionstherapie: Liebe lässt sich nicht therapieren

Gesundheitsminister Jens Spahn plant, die sogenannten "Umpolungstherapien" für Homosexuelle zu verbieten. Seine Botschaft lautet: "Es ist okay, so wie du bist." Doch sein Gesetzentwurf ist inkonsequent und lässt Ausnahmen zu.

Stellen Sie sich vor: Sie haben die Liebe Ihres Lebens gefunden und die wird sogar erwidert. Doch dann wird Ihnen eingeredet, dass Sie nicht verliebt sind, sondern krank und dringend eine Therapie benötigen.

Klingt absurd? Ist aber immer noch Realität, auch hierzulande – zumindest wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner das gleiche Geschlecht wie Sie haben. Noch immer gibt es auch in Deutschland „Therapeut*innen“, die versuchen, homosexuelle Menschen „umzupolen“. Häufig stoßen sie auf Interesse bei Menschen, die Angst vor homo-feindlicher Diskriminierung haben oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Selbsthass in sich spüren, zum Beispiel, weil ihnen im Elternhaus eingeredet wurde, dass es schlecht sei, schwul oder lesbisch zu sein.

Sie können immer noch Menschen finden, die Ihnen anbieten, Ihre Homosexualität zu beseitigen. Konversionstherapie wird das genannt, umgangssprachlich auch „Homo-Heilung.“ Die ist brandgefährlich. Denn die Wissenschaft ist sich einig: Die sexuelle Orientierung (gleich ob homo- oder heterosexuell) lässt sich nicht wegtherapieren, auch weil Homosexualität keine Krankheit ist. Wer etwas anders behauptet, wird von unlauteren Absichten getrieben, zum Beispiel religiös-fundamentalistischer Verblendung oder zwanghafter Heteronormativität oder schlicht Homophobie. Oft kommen diese Pseudo-Therapien als „Hilfsangebote“ daher. In der Folge erleiden aber viele Menschen erst recht Depressionen und Angststörungen, manche bringen sich um.

Gesetzliches Verbot nur mit Ausnahmen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht nun stärker gegen „Homo-Heilung“ vor. Gut so. Auch wenn das Phänomen in Deutschland nicht so verbreitet ist wie in den USA, gibt es diese zweifelhaften Angebote auch hier. Schon allein, dass ihr Angebot sanktioniert werden soll, ist ein Signal an Lesben, Schwule und Bisexuelle, dass mit ihnen nichts Falsch ist. Allerdings handelt es sich hier keineswegs um ein Verbot, wie die meisten Medien berichten, höchstens um eine Einschränkung.

Denn grundsätzlich können Konversionstherapien weiter durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass von Seiten der oder des „Patient*in“ Zustimmung und volle Kenntnis über die Risiken besteht und er oder sie nicht gezwungen wurde – wie auch immer das fest- und sichergestellt werden kann.

„Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund“, sagte der Minister. Vollkommen richtig. Daher ist es unverständlich, warum das Gesetz ein großes Schlupfloch offenlässt.

Autor:

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag auf der Website www.der-paritaetische.de