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Ergebnissicherung zum Fachgespräch "Einschränkungen des Sozialleistungsanspruchs für EU-Bürger/-innen - Auswirkungen und Handlungsoptionen?" am 20. Juni 2017

Der Paritätische Gesamtverband hat das o.g. Fachgespräch durchgeführt, um sich anlässlich der jüngsten Entwicklungen - Rechtsprechung des EuGH, BSG und dem im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz zur Einschränkung der Sozialleistungsansprüche von EU-Bürger/-innen - insbesondere mit Kolleginnen und Kollegen aus der Beratungspraxis zur aktuellen Lage von Unionsbürgern auszutauschen.

Neben Erfahrungen aus den EHAP-Projekten und MBE Beratungsstellen wurde z.B. von den fast 30 Teilnehmer/-innen auch die Expertise aus der rechtsanwaltlichen Praxis, des DGB-Projekts „Faire Mobilität, von Ärzten der Welt e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, dem Bereich der Frauenhäuser sowie dem Förderverein Roma e.V. und aus den Kollegialverbänden der Caritas und Diakonie eingebracht. Einleitend gab Claudius Voigt von der GGUA in Münster einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die bisherigen Entwicklungen der Sozialleistungsansprüche von EU-Bürger/-innen . Im Anschluss an den Input kommentierte Dr. Ibrahim Kanalan vom Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg die bisherige Rechtsentwicklung und gab am Nachmittag einen Ausblick zum Thema „Soziale Rechte jenseits des Aufenthaltsrechts und der Staatsangehörigkeit“. Abschließend wurden Handlungsoptionen diskutiert, um den zum Teil sehr prekären Auswirkungen des Gesetzes zu begegnen.

Die anwesenden Expertinnen und Experten waren sich über die Wichtigkeit des Diskurses bezüglich der Leistungseinschränkungen für Unionsbürger einig. Das neue Gesetz sei eine Entrechtung per Gesetz und trage den Impetus der Angstmacherei. Es bleibt die Hoffnung, dass das BVerfG diese wieder korrigiere und im Sinne der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums klare Vorgaben macht. Es sei ein Skandal, der aber nicht thematisiert werde. Bei nicht erwerbstätigen Unionsbürger/-innen handele es sich oft auch um sehr schützenswerte Gruppen wie z.B. die Gruppe der Alleinerziehenden und chronisch erkrankter Menschen. Dass das jüngst erlassene Gesetz auf einer Debatte um einen nie belegten Leistungsmissbrauch, vielmehr hatte der mehr als 100 seitige Abschlussbericht des einberufen Staatssekretärsausschusses einen nennenswerten Missbrauch verneint, gründet, sei besonders traurig und ein großer Rückschritt. Dementsprechend sei es wichtig solche Debatten mit Gegendarstellungen zu begleiten. Wichtig sei auch die Inhalte des Fachgesprächs zu transportieren und mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu generieren. Ärgerlich sei aus Sicht von Sozialarbeitern, dass diese immer mehr zu Juristen werden und bestenfalls auch zu Behörden begleiten müssen und keine Zeit mehr für ihre eigentlichen Kernaufgaben bliebe. Einig waren sich die Anwesenden auch darin, dass neben den Betroffenen selbst auch dem Hilfesystem „geholfen“ werden müsse, um die gesundheitliche Versorgung sicherstellen zu können und die Hilfe durch Frauenhäuser und bei Wohnungslosigkeit zu gewährleisten und nicht immer mehr in ehrenamtliche Strukturen und Spendenfinanzierung bzw. ein Almosensystem abzurutschen.

Tagesordnung Fachgespraech Sozialleistungen EU Buerger 2017.pdfTagesordnung Fachgespraech Sozialleistungen EU Buerger 2017.pdf

Ergebnissicherung Fachgespraech Leistungsausschluss EU Buerger 20.06.2017.pdfErgebnissicherung Fachgespraech Leistungsausschluss EU Buerger 20.06.2017.pdfStickpunkte Darstellung Problemlage_handlungsoptionen EU Buerger_ Fachgespraech Leistungsausschluss  20.06.2017.pdfStickpunkte Darstellung Problemlage_handlungsoptionen EU Buerger_ Fachgespraech Leistungsausschluss 20.06.2017.pdf

Arbeitshilfen und Stellungnahmen zum Thema "EU-Zuwanderung" finden sie unter folgendem Link:http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/migration/themen/eu-zuwanderung/